Rückruf RN69/RN70 ECU-Problem

  • #433

    sagt sich so leicht, mein alter Händler ist kein Yamaha Stützpunkt mehr.

    hab auch keinen Bock ewig weit zu fahren, zumal ich den auch nur für sowas brauch. der Rest wird beim Schrauber um die Ecke gemacht.

  • #436

    Softwareupdates geht inzwischen nur noch wenn du vom Hersteller dazu autorisiert wirst. Und die schauen inzwischen genau hin. Meist fallen dadurch freie Werkstätten raus. Lediglich Rückrufaktionen können universell eingespielt werden. Sonderupdates und Komfortverbesserungen nicht.


    Denke du wirst also nicht umhin kommen, nun doch mal einen Yamaha Händler aufzusuchen.

  • #437

    Nur Vertragspartner können und dürfen Rückrufaktionen und SW-Updates durchführen. Da wird nicht differenziert.

  • #438

    Kanns bei Motorrad nicht 100% sagen, aber ich gehe mit Auto in freie Werkstatt ohne Markenbindung und du haben ebenfalls die Möglichkeit für Rückrufaktionen. Meine Seat Software wurde dort aktuallisiert.


    Das wurde wohl im Zuge des EU-Gesetzes zur freien Werkstattwahl mit geändert. Rückrufaktionen sind ja staatliche Handlungen und würden sonst diese freie Werkstattwahl karikatieren.

  • #439

    Schöne Idee, aber geht sicher nicht. Eine freie Werkstatt kann die Rückrufaktion mit dem Hersteller nicht abrechnen, hat ggf. Das. Werkzeug nicht, die technischen Werkststtliterar fehlt und die Schulung…

    Und vor allem muss der Rückruf gegenüber dem KBA nachgewiesen werden. Wie soll das ohne Vertragsbindung gehen?! Never?! Vielleicht war ein individueller Einzelfall wo der Freie einen heimlichen Deal mit dem Vertragshändler gemacht hat.

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