RN69 - hat schon jemand die unnatürlich hohen Riser gegen kürzere getauscht ...
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- RN 69
- Wicked
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#23 ja, wenn du ihn für viel Geld prüfen läßt...., d.h. Dauerschwingversuch, Fahrversuche, Materialprüfungen.... lohnt sich wahrscheinlich nur, wenn du die hinterher vermarktest.
Bist du sicher, dass dieses ganze Gedöns für eine Einzelabnahme nötig ist?
Ein Riser aus hochfestem Alu 7075 der den bekannten von LSL, ABM usw. gleicht, dürfte sicherheitstechnisch kein Problem sein.
Obwohl, diese Frage ist für mich derzeit rein akademisch.
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#24 Das denkst Du…. Denk mal an meine Info aus dem Thread zu den Bremsscheiben in Übergröße. Selbst mit vorhandenen Materialinfos der Schrauben und Spacer war eine Eintragung ohne Gutachten oder Materialprüfung auf eigene Kosten definitiv nicht eintragbar. Das haben mir diverse Prüfstellen von TÜV, DEKRA UND GTÜ unabhängig voneinander explizit erklärt.
Das wird bei den Risern nicht anders sein.
Was Du machst ist natürlich Dir überlassen, aber einfach eintragen von selbstgemachten Teilen kannst Du mit Sicherheit vergessen.
VG
Andreas
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#27 Mag sein, aber verlassen würde ich nicht nicht drauf.
Von lustigen Begegnungen und Diskussionen mit der Rennleitung rede ich noch nicht und erst Recht, wenn im Gall der Fälle ein Gutachter im Schadensfall das Moped anschaut.
Und diese Folgen sollten bekannt sein.
Man sollte vielleicht nicht davon ausgehen, dass diese Leute alle doof sind…Und wie es der Zufallen will, fährt einer davon auch ne Neue MT und es springt ihm gleich ins Auge…
Aber wir sind ja alle erwachsen hier und damit für unser Handeln selbst verantwortlich…
VG
Andreas
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#28 Bei all dem wäre aber noch die Frage, inwieweit die selbst gefertigten Riser mit dem
zu begutachtenden UnfallFall der Fälle zu tun haben.Wenn ich die neue MT hätte und dazu die Möglichkeit mir Riser zu fräsen, würde ich das in jedem Fall in Erwägung ziehen.
Das Risiko, dass die Riser während der Fahrt abknicken und es so zu einem Unfall kommt, schätze ich als nicht vorhanden ein.
Jedenfalls, wenn man sich bei Material und Auführung an den bekannten Verdächtigen orientiert.
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#29 Es geht bei sowas eher um das Prinzip.
Nicht zugelassenes und sicherheitsrelevantes Bauteil kann zum Verlust der Zulassung führen. Im Falle eines Falles zahlt dann die gegnerische Versicherung nicht, da Du nicht hättest damit fahren dürfen, selbst wenn Du an dem Geschehen komplett unschuldig bist.
Und ich behaupte mal, dass die Rennleitung analog Bremshebel ohne ABE reagiert, d.h. mit Stilllegung…
Das wäre mir es nicht wert.
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#30 Es geht bei sowas eher um das Prinzip.
Nicht zugelassenes und sicherheitsrelevantes Bauteil kann zum Verlust der Zulassung führen. Im Falle eines Falles zahlt dann die gegnerische Versicherung nicht, da Du nicht hättest damit fahren dürfen, ...
Nach meinem Kenntnisstand ist dies so nicht richtig.
Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis entbindet Versicherer nicht grundsätzlich vom zahlen.
Wenn jemand z.B. den dB Killer entfernt, erlischt auch die BE, dennoch muss im schuldhaften Unfallfall die Haftpflicht etwaige Schäden des Unfallgegners begleichen.
Wichtig ist, dass zwischen der technischen Änderung und dem Unfallereignis kein ursächlicher Zusammenhang besteht.
Die Argumentation einer gegnerischen Versicherung nicht zahlen zu wollen, weil der Unfallgegner ja eigentlich nicht hätte fahren dürfen, halte ich für absurd.
Ein Radfahrer, der beispelsweise auf der falschen Straßenseite fährt und abgeräumt wird, hat ja trotzdem Anspruch auf Schadenersatz.
Wenn auch in einem solchen Fall eine Mitschuld nicht ausgeschlossen scheint.
Ansonsten:
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