Meine Erfahrung dazu:
Wenn man eine Sitzbankabdeckung verwendet, bedarf es in der Regel einer Änderung der Anzahl der Sitzplätz auf 1 oder auf wahlweise 1-2, da in der Regel 2 eingetragen sind. Einige wenige Maschinen haben ab Werk 1-2 eingetragen, ggf. die o.a. XJR in der speziellen Konfig, aber weiß ich nicht, aber keine MT-09/XSR900.
Eine solche Änderung der Eintragung war beim mehreren Tüvs nicht möglich, ohne ABE (KBA-Nummer) oder wenigestens Material-Gutachten für die Abdeckung.
Auch Rücksprache mit Yamaha über die dort verkaufte Abdeckung für die XSR halfen nicht weiter, gleiches Problem, da auch keinerlei Gutachten bei teurem Zubehör.
Abschließend, egal ob Soziusabdeckung ABE nötig oder nicht nötig, kann das bei der Rennleitung Mecker geben wegen Anzahl der Sitzplätze, wie auch bei demontierten Soziusrasten.