Soziusabdeckung Abe

  • #11

    Meine Erfahrung dazu:


    Wenn man eine Sitzbankabdeckung verwendet, bedarf es in der Regel einer Änderung der Anzahl der Sitzplätz auf 1 oder auf wahlweise 1-2, da in der Regel 2 eingetragen sind. Einige wenige Maschinen haben ab Werk 1-2 eingetragen, ggf. die o.a. XJR in der speziellen Konfig, aber weiß ich nicht, aber keine MT-09/XSR900.

    Eine solche Änderung der Eintragung war beim mehreren Tüvs nicht möglich, ohne ABE (KBA-Nummer) oder wenigestens Material-Gutachten für die Abdeckung.

    Auch Rücksprache mit Yamaha über die dort verkaufte Abdeckung für die XSR halfen nicht weiter, gleiches Problem, da auch keinerlei Gutachten bei teurem Zubehör.


    Abschließend, egal ob Soziusabdeckung ABE nötig oder nicht nötig, kann das bei der Rennleitung Mecker geben wegen Anzahl der Sitzplätze, wie auch bei demontierten Soziusrasten.

  • #12

    Dann mal meine Erfahrung dazu, allerdings in der Schweiz

    Wenn der Halteriemen noch unter der Sitzbankabdeckung ist darf Sie als 2 Sitzer bleiben. Wenn er nicht mehr vorhanden ist muss Sie

    als Einsitzer eingetragen werden. So war es bei mir beim MFK( Tüv)

  • #13

    Lt. Dekra und TÜV muss eine 2-sitzige Sitzbank Fußrasten und Haltemöglichkeiten haben.

    Wird eine Abdeckung montiert, die einen einfachen Rückbau erlaubt, besteht kein Grund das bike zum Einsitzer umtragen zu lassen.

    Wird eine echte Solositzbank montiert, müssen die Soziusrasten entfernt werden. Wenn aber auch hier ein einfacher Rückbau möglich ist, muss ebenfalls nichts umgetragen werden.

    Speziell letzteres wurde mir inzwischen 3x versichert, das letzte mal im Mai beimder HU.

    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!

    -Not all you do, is only your own Ding. :happy-sunny:

  • #14

    Wir hatten diese Diskussion ja bereits enmal vor 2 Jahren, und deine Argumentation ist für mich damals wie heute nicht Konsens-fähig. Wir halten einfach fest, es gibt zum Thema unterschiedliche Auffassungen, bei dir, mir und auch den jeweils ortansässigen Tüvs/Dekra Stellen. Dann klärt halt jeder das Thema bei Bedarf mit seiner lokalen Rennleitung, ganz einfach.

  • #17

    Genau diese Erfahrung habe ich auch gemacht. Jeder TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS hat zwar die selben Vorschriften, aber überall wo es Auslegungsspielraum gibt, wird anders geurteilt. Und da kommen dann manchmal ganz schöne Bolzen bei raus.


    Anbauteile dürfen keine zusätzliche Gefährdung bringen.


    Was genau heist das den? Der eine sagt, das Karbon eine zusätzliche Gefährdung ist, der andere bestätigt dir, das Karbon viel weniger splittert wie zb GFK(was falsch ist, Karbon splittert ziemlich scharfkantig und hinterlässt gefährliche Spitzen).


    TÜV ist wie Gericht, Recht haben und recht bekommen sind 2 paar Stiefel und zeitweise sind Urheberrechtsverfahren alle in Hamburg gelandet, weil die extrem Wirtschaftsfreundlich geurteilt haben. Genauso kann es dir beim TÜV auch ergehen.


    PS: ich habe 3 TÜV besucht, bis mir einer etwas eingetragen hat. 2 sagten absolut nicht eintragungsfähig. Einer hat es kaum angeschaut, Geld kassiert und Stempel gemacht. Ging um Reifen mit falschem Umfang, was Tachoänderung benötigt hätte wegen falsche kmh Anzeige....war ein mechanischer Tacho, alter Golf. Heute könnte man das umprogrammieren, damals 2 Std Arbeit und falscher km-Stand, weil der Tacho ja neu war(0km)

  • #18

    Fake ist das tatsächlich. Du verlinkst auf völlig sinnfreie Seiten um deinen selbst erkorenen, nicht endenden K(r)ampf zu gewinnen. Ab hier haste gewonnen, ich lass mir dein Zeugs künftig nicht mehr anzeigen.:thumbup:

    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!

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  • #19

    Das ist doch kein Kampf, wie bist du denn drauf?

    Trotzdem muss ich dir leider schon wieder widersprechen, der Sinn ergibt sich, für den der lesen kann und verstehen will. Nämlich, dass es pro Anzahl Sitzplätze (Eintrag im Fahrzeugschein ist hier maßgeblich) jeweils 2 Fussrasten braucht, also dass man die nicht dran- und abbauen kann, wie es gerade gefällt.


    Wenn jemand belastbare Informationen hat, wie man man an eine "Wahlweise 1/2 Sitze" Eintragung mit Sozius-Abdeckung kommen kann, sehr gerne, ich bin dankbar und sofort auf dem Weg, dass den Tüvis hier um die Ohren zu hauen.


    Mein Stand bislang ist, Eintragung Sitzplätze wahlweise 1/2 geht nicht mit einer Sozius-Abdeckung, wenn die keine ABE oder Material-Gutachten hat. Die Eintragung ist erforderlich, wenn die hinteren Rasten ab sollen.

    Warum? Begründung der Tüvler hierzu: "da die Abdeckung mit 1/2-Sitz Verwendung eingetragen werden muss, könnten sie haftbar gemacht werden wenn splitterndes Material beim Unfall zu Verletzungen führen würde. "


    Ein Tüv mit Prüfern die die Hosen nicht mit Kneifzangen anziehen wäre auch ein Weg...

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