Euro 4 Reflektoren

  • #11

    Die Vorschrift seitlicher Reflektoren ist streng genommen nicht Teil der EURO 4, sondern einer separaten Regelung der UNECE. Demnach sind die seitlichen Reflektoren eine Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug auf Antrag des Hersteller genehmigt werden kann. Nur mit diesen seitlichen Reflektoren entspricht damit das Fahrzeug einem genehmigten Typ.

    An diesen Begriff des "genehmigten Typs" knüpft die Fahrzeug-Zulassungsverordnung an. Nach § 3 (1) der FZV können nur solche Fahrzeuge zugelassen werden, welche einem genehmigten Typen entsprechen (oder eine Einzelgenehmigung erhalten haben).

    ...

    Aber auch beim Abbau der seitlichen Rückstrahler dürfte die Betriebserlaubnis erlöschen. Hierfür dürfte die Behörde zwei Gründe anführen, nämlich zum einen den § 19 Abs. 2 StZVO, wonach die Betriebserlaubnis dann erlischt, wenn eine Veränderung an dem Fahrzeug eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt, und zum anderen die Nichterfüllung der ursprünglichen Zulassungsvoraussetzung, dass die Maschine einem genehmigten Typen entspricht. Dies tut sie ja nach Abbau der verpflichtenden Reflektoren nicht mehr.“


    kwt

    "Geht nicht - gibt ́s nicht! Keine halben Sachen - flex das Ding weg..."

  • #12

    Nur kurz als Erinnerung für ganz coolen: Rückstrahler gehören zur Lichtanlage und damit gibt es (strenggenommen) ohne auch keinen TüV.

    Es müssen vorne oder hinten orange oder hinten rote vorhanden sein.

    Klar kann man die abbauen, darf sich dann bei einer Kontrolle aber nicht wundern wenn es Stress gibt.

  • #13

    Reicht es denn, wenn man vorne ODER hinten die Rückstrahler dran hat, oder müssen sowohl vorne, als auch hinten welche sein?

    Ich habe mir auch einen anderen KZH bestellt und find die Lösung von AtomAmeise hier weiter vorne recht akzeptabel von der Optik.

    ֍ Yamaha MT-09 Tracer 2017 (RN43) ֍ PUIG Racingscheibe ֍ Barracuda KZH ֍ Barracuda SQ-LED B-Lux sequentielle Blinker ֍ Raximo Brems + Kupplungshebel ֍ Garmin Zumo XT ֍


  • #14

    Hi,


    Du kannst aber auch die Halter der XSR900 nehmen und die runden Reflektoren an die Bremssättel montieren.


    Finde ich n bisschen eleganter.

    Einmal editiert, zuletzt von noob4ever ()

  • #15

    Hast du da mal ein Bild von?

    Hab zum thema Rückstrahler und Euro 4 noch gefunden:


    Quelle: BVMI


    6.12. SEITLICHE, NICHT DREIECKIGE RÜCKSTRAHLER

    6.12.1. Anzahl je Seite je Einer oder zwei.

    6.12.2. Anbau
    Keine besondere Vorschrift.

    6.12.3. Anordnung

    6.12.3.1. an der Seite des Fahrzeugs.

    6.12.3.2. In der Höhe: mindestens 300 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.

    6.12.3.3. in Längsrichtung: derart, dass sie unter normalen Umständen nicht durch die Kleidung des Fahrzeugführers oder des Beifahrers verdeckt werden

    6.12.4. Geometrische Sichtbarkeit

    Horizontalwinkel ß= 30 ° nach vorn und nach hinten.

    Vertikalwinkel α = 15 ° über und unter der Horizontalen.

    Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe des Rückstrahlers kleiner als 750 mm ist

    6.12.5. Ausrichtung

    Die Bezugsachse der Rückstrahler muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs verlaufen und nach außen ausgerichtet sein. Die vorderen seitlichen Rückstrahler dürfen mit dem Lenkeinschlag mitschwenken.

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  • #18

    Welche Rückstrahler hast du verwendet? Kannst du die mal bitte verlinken? Einfach ganz normale selbstklebende?

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