EG Modell und ABS Rückrufaktion

  • #41

    Aber wo kommt das Motorrad dann denn her !? Wenn das ein Neufahrzeug ist, dann versteh ich nicht, warum da nichts dabei war oder man nichts dazubekommt.


    Also ich würde mich damit ehrlich gesagt nicht zufrieden geben und dem Händler ordentlich auf den Zeiger gehen.


    Beratung beim ADAC o.ä. einholen etc. Wie will man denn so ein Fahrzeug ohne Serviceheft jemals verkaufen ?


    Als Käufer würde ich mich aufm Absatz umdrehen und gehen wenn es heisst "Hab ich neu gekauft, alles gemacht, aber Serviceheft : NÖ!"

  • #42

    Mir gehts immer noch genauso, hab zwar ne deutsche nur Serviceheft hab ich noch nicht, dafür hab ich 2 Bedienungsanleitung :icon-cry: hab es beim 1000er Service bemängelt muß halt mal wieder vorbeifahren ob mittlerweile eines da ist!

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    MfG Chris

  • #43

    Ich hatte gerade nochmal ein Gespräch mit Yamaha Deutschland.


    Sinngemäß: Wenn im Garantieheft alles in Ordnung ist und alles von einem Yamaha Vertragshändler abgestempelt wurde, sollte es in Deutschland keine Probleme mit der Garantie geben.


    Im Ausland könnte es schwieriger werden bzw. zu Unsicherheiten beim dortigen Händler führen, wenn Serviceheft und Garantiekarte in unterschiedlichen Sprachen vorliegen.


    Im Übrigen kam dazu noch der Hinweis, dass es generell Sinn macht, die Garantiekarte UND das Serviceheft auf Auslandsreisen mitzuführen. Aber mal ehrlich: Wer macht das schon ?


    Ich für meinen Teil bin jedenfalls soweit beruhigt und geniesse meine MT ;)

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