Wie entfernt man den Akrapovic DB-Killer ?

  • #11

    Noch eines. Rausklopfen? Von hinten auf die Krümmungen klopfen bis sich das Ding löst. Sorry. Bin Nichtschrauber und Bleistiftspitzer.

  • #12


    5er oder 6er Inbus. Denke aber es war ein 5er.


    Wenn der Pott ab ist, kannst ja von der anderen Seite (Richtung Krümmer) reinschauen und siehts den DB-Eater. Er ist ziemlich lang und ist mit 2 Querblechen zusammengeschweisst. An diesem Kannst du mit ner Eisenstange ansetzen und den Eater rauskolpfen.

  • #13

    Und dann gleich kürzen und wieder einbauen. Dann hast Du eine Zwischenlösung. Optisch mit und Klang halb ohne. So sagte es mein Händler. :eusa-whistle:

    MT-09 matt grey, bestellt 8.1., Lieferung 1.3., verkauft am 10.10.2015


  • #18

    ... hast du schon mal versucht, den KAT rauszunehmen (bringt was vom Sound) und der Auspuff bleibt ABE tauglich - wenn du den DB-Killer kürzt ?

    Logik ist der Anfang aller Weisheit, nicht das Ende.

  • #19

    Die Frage ist was machen die wenn se dich ohne KAT erwischen?
    Ist ja auch fahren ohne Betriebserlaubnis und kann auch noch Steuerbetrug hinter sich herziehen wenns dumm läuft.

  • #20

    Hab da mal was gefunden… weiß aber nicht ob es noch stimmt (von 2011):


    Zitat:


    KFZ-Steuer Motorrad


    Zulassungspflichtige Motorräder werden nach geltendem Recht jährlich mit 1,84 EUR je angefangene 25 ccm Hubraum besteuert. Eine Steuerbemessung nach dem Emissionsverhalten - wie für Pkw und für Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht - gilt derzeit nicht. Dieser Steuersatz gilt seit 1955 unverändert. Zu entrichten ist die Steuer im Voraus. Bei Zuteilung von Saisonkennzeichen, deren Betriebszeitraum jeweils auf einen nach vollen Monaten bemessenen zusammenhängenden Zeitraum eines jeden Jahres befristet ist, wird die Steuer tageweise berechnet.


    Zur Ausgestaltung und dem Einführungszeitpunkt einer ggf. emissionsorientiert, gestaffelten Kraftfahrzeugsteuer für Motorräder sind noch keine Entscheidungen getroffen oder absehbar. Grundlage für eine solche Besteuerung wäre zunächst eine strengere EU-Abgasvorschrift für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, zu der es bislang keine Einigung auf europäischer Ebene gibt.


    Ich denke mal, da bleibt es beim Fahren ohne BE (Bußgeld?) und natürlich Auflagen (Mängelkarte im besten Fall, Abschleppdienst im schlechtesten Fall)… aber ich hab noch von keinem gehört, dass er wg. fehlendem KAT aus dem Verkehr gezogen wurde. DIe müssten ja bei der Rennleitung eine Abgaskontrolle durchführen können und bestenfalls haben die einen dB-Messer dabei. Eine Leistungsmessung kann angeordnet werden (trifft häufig die Kleinroller-Fraktion), die dann zwangsweise per Fahrzeugabholung bei Dekra und Co. durchgeführt wird. Die Kosten trägt dann Papa. :icon-mrgreen:

    2 Mal editiert, zuletzt von trixi ()

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