Yamaha KZH oben zu steil !?! Umbau?
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#32 Schaut auf jeden Fall besser aus, hab die Tage erste wieder einen Bericht gesehen wenn das KZ zu steil in dem Fall wären es 45 Grad . Verdacht auf Kennzeichenmissbrauch gleich Straftat , geht zur Staatsanwalt , Strafe nicht unter 800 bis 1000 Euro wenn es nicht vor Ort behoben werden kann . Hab mein KZ nach dem Bericht jetzt auf 30 Grad eingestellt .
Dlzg
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#33 Zitat von icemanfz8hab die Tage erste wieder einen Bericht gesehen wenn das KZ zu steil in dem Fall wären es 45 Grad . Verdacht auf Kennzeichenmissbrauch gleich Straftat , geht zur Staatsanwalt , Strafe nicht unter 800 bis 1000 Euro wenn es nicht vor Ort behoben werden kann.
Von diesen Märchen hört man immer wieder..hier sind mein Two Cents dazu:
Oft liest man im Zusammenhang mit der nicht ordnungsgemäßen Anbringung von Fahrzeugkennzeichen von Anzeigen wegen Kennzeichenmißbrauch.Meist handelt es sich hierbei um Abweichungen in der Anbringung insbesondere im Hinblick auf den Kennzeichenwinkel.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass an Motorrädern ein hinteres Kennzeichen vorgeschrieben ist, welches innerhalb der zulässigen Breite des Fahrzeuges angebracht sein muss - das ist gerade bei seitlichen Kennzeichen zu beachten.
Besonderer Augenmerk gilt allerdings dem Kennzeichenwinkel, denn das Kennzeichen darf lediglich in einem Winkel bis zu 30 Grad nach hinten und 15 Grad nach vorne geneigt sein.Weicht man von diesen Anbringungsgrundsätzen ab, liegt grundsätzlich eine Ordnungswirdigkeit vor, nämlich
TBNR 810100 - Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, dessen hinteres amtliches Kennzeichennicht den Vorschriften entsprach.
§ 10 Abs. 1, 6, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179 BKat (B – 0) 10,00 €Wieso liest man jedoch immer wieder von Strafanzeigen wegen Kennzeichenmißbrauch?
Die einschlägige Vorschrift findet sich in § 22 StVG:
(1) Wer in rechtswidriger Absicht ...
3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.Der Anfangsverdacht einer solchen Straftat kann sich durchaus daraus ergeben, dass der Kennzeichenwinkel erheblich abweicht und damit die Lesbarkeit des Kennzeichens beeinrtächtigt ist oder wenn beispielsweise mutwillig das Kennzeichen in der Mitte nach oben geknickt wurde. Hierbei wird in der Regel von einem vorsätzlichen Kennzeichenmißbrauch ausgegangen.
Die Lesbarkeit kann sich grundsätzlich sicherlich nicht an ein paar Grad Neigung festmachen lassen, sondern muss objektiv gegeben sein. Und - ganz wesentlich - diese Straftat muss vorsätzlich ("in rechtswidriger Absicht") begangen werden.
Wer also lediglich der gefälligen Optik halber, sein Kennzeichen geringfügig zu flach stehen hat, wird kaum in den Verdacht einer Straftat kommen. AUßER die Abweichung ist so erheblich, dass unterstellt werden kann, dass zumindest der billigende Vorsatz hinsichtlich einer schlechten Ablesbarkeit besteht.
Kurzum - muss eine Winkelabweichung zur Feststellung grundsätzlich erst einmal gemessen werden, um sie als solche zu erkennen, ist die Verfolgung als Straftat eher unwahrscheinlich oder nicht erfolgversprechend.
Ich persönlich habe immer einen Kennzeichenwinkel zwischen 35 und 40 Grad weil dieses fast senkrecht stehende Kennzeichen an so gut wie jedem Motorrad grottig aussieht. In dem Zusammenhang machen die Ami's vor wie es auch gehen kann. Das Kennzeichen unterm Heck, flach nach vorn. Ob das dort legal weiß ich auch nicht aber wenn ich dort wohnen würde hätt ich's genauso.
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#34 Zwischen 45° und 30° ist man in Gottes Hand, bzw. in der Hand der Polizei und Staatsanwaltschaft vor Ort. Wenn die sich dafür interessieren, kann man froh sein, wenn die Staatsanwaltschaft gegen Auflage einer Zahlung von 500 Euro das Verfahren einstellt. Vor Gericht wirst du garantiert verurteilt, und dann bist Straftäter in einer Verkehrssache - und das will man nicht sein, wenn man seinen Führerschein mag. Es gibt da ein regionales Gefälle, in Oberbayern ist man wohl besonders streng. Ich würde es nicht riskieren, nur weil's gut aussieht.
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#35 Zitat von JacomoSo, etwas optimiert
Meine Kennzeichenleuchte(10€ bei POLO) ist viel kleiner. Nur so ein mini Winkelblech. Das Kennzeichen stößt bis auf 5mm Abstand unter das Rücklicht.
So lässt sich auch ein "flacher" Winkel realisieren. Allerdings habe ich auch keinen Rückstrahler drunter.
Bei dir sehe ich noch Potenzial nach oben. -
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#40 Grüß Euch,
voriges Jahr hab ich mit meiner Fazer8 wegen zu steilem Kennzeichen eine Anzeige (Österreich) erhalten und 60 Euronen bezahlen dürfen.
Bei meiner nagelneuen Tracer hab ich den kurzen Yamaha-KZH beim Händler verbauen lassen, der Winkel hatte niemals 30° . Das "Mittelstück" (man sollte es auf der schlechten Nahaufnahme doch noch erkennen können) ein Loch zurückgesetzt und Alles ist gut.LG
Thomas -
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