Garantiebearbeitung / Reaktionszeit Händler-Hersteller

  • #21

    das musst du bei einer garantie nicht nachweisen. ich hab mir jetzt ehrlich gesagt die genauen bestimmungen von yamaha nicht angeschaut, aber normalerweise gibt ein hersteller immer dann garantie, wenn man selber nichts verändert hat und es nicht offensichtlich fremdverschulden war. der hersteller hat ja selber ein interesse daran defekte zu finden, daher schauen sie sich solche fälle sicher genau an, sofern sie sie nicht eh schon kennen. da würde ihnen dann auch auffallen ob du was getan hast (z.b. mal muttern in die kolben geschmissen) - sofern du das nicht hast, hast du auch nichts zu befürchten. würde mir aber da jetzt nicht den kopf zerbrechen.


    wenn der termin mit dem yamaha techniker noch steht, würd ich auch den erstmal abwarten.

  • #22

    2. Update zum Garantiefall


    Yamaha hat auf meine e-Mail geantwortet.


    "Wir bedauern zu lesen, dass sie mit der Reparatur bei unserem Vertragshändler, der Fa. XXXXXX nicht zufrieden waren.
    Gerne können Sie innerhalb der Werksgarantie nach vorheriger Terminabsprache bei jedem autorisierten YAMAHA Vertragshändler
    Ihrer Wahl vorstellig werden.


    Ich also gestern direkt noch zu einem anderen Händler mit (guten Beurteilungen und mit nahegelegener Autobahnanbindung)
    und den Fall geschildert.
    Der Meister macht Probefahrt (Autobahn) und bestätigt mir danach "Ungewöhnliche Vibrationen an den Fußrasten ab ca. 5.000"
    Der Händler werde mit Yamaha Kontakt aufnehmen und versuchen den Inspektoretermin vom andere Händler umzuswitchen.
    Ich bekäme bescheid wenn er mehr weiß.


    Für mich jetzt erstmal beruhigend das mir der neue Händler die Vibrationen bestätigt hat.
    Jetzt hoffe ich nur das die den Inspektorentermin am 02.07. halten und zum neuen Händler übertragen, ansonsten warte ich vermutlich wieder 4 Wochen. :(

  • #23


    Deshalb sind die 24 Monate gesetzl. Gewährleistung in den allermeisten Fälle reine Augenwischerei - wenn sich der Verkäufer querstellt, dann kannst als Käufer niemals den Nachweis führen. Deshalb: Gesetzl. Gewährleistung ist eigenlich nur die ersten sechs Monate brauchbar - hier liegt die Beweislast beim Verkäufer.


    Herstellergarantien sind halt immer so ne Sache - da muss man sich halt das Kleingedruckte anschaun.
    Wobei Yamaha da insgesamt eher kulant zu sein scheint.

    XSR 900 - Midnight Black | | Übersicht Intervalle, Inspektionskosten & Reifenempfehlungen: LINK

  • #24

    Kann über die Herstellergarantie nur positives sagen.
    Am Sonntag ist meine Frontbeleuchtung ausgefallen und das 850km vom Heimathafen.Am Montag wurde der Auf/Abblendschalter als Ursache in Rimini festgestellt und ein Garantieantrag gestellt.Heute Nachmittag kann ich die Kleine wieder abholen.

  • #25

    So, jetzt habe ich eine Mail von Yamaha bekommen:


    Sehr geehrter Herr ………,
    wir, die YAMAHA MOTOR DEUTSCHLAND GmbH bedauern, dass Sie Probleme mit Ihrer Yamaha Tracer 900 haben. Gerne möchten wir Ihre Maschine bei der Fa. XXXXXX in ………. begutachten. Unser Technischer Außendienst Herr ……… hat hierfür den 02.07.2018 anberaumt. Für die Begutachtung und Probefahrt bitten wir Sie, die Maschine rechtzeitig (9:00 Uhr) bei der Fa. XXXXXX abzugeben und uns diese für den Tag zur Verfügung zu stellen.
    Bitte besprechen Sie die Anlieferung der Maschine mit der Fa. XXXXXX und bestätigen Sie den Termin.


    Die wollen es offensichtlich jetzt aber wissen wenn sie sich einen ganzen Tag "genehmigen".
    Aber mir soll`s recht sein, Hauptsache mein Möp läuft nachher wieder ohne Vibrationen.

  • #28


    Der Termin ist leider beim alten Händler :(
    Der "neue" Händler ist termintechnisch total voll und kann an diesem Tag
    keinen Arbeitsplatz (Bühne) zur Verfügung stellen.

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