• #1

    Nein - ich bin weder gleichgeschlechtlich was egal wäre, noch ein Opfer und damit vor allem Täter von #METOO! ;)
    Aber ich habe einen Fehler gemacht, von dem ich euch kurz berichten möchte:


    Am 20.12.17 erhielt ich eine Anfrage wegen eines Yamaha-Writers. Wegen Software-Problemen versandte ich den erst am 10.1.2018, dessen Lieferung mir der Empfänger per Mail bestätigt hat.
    Trotz zweimaligem Erinnern (zuletzt am 8.3.) hat er bis heute nicht bezahlt.


    Mein Fehler war, nur auf die Anfrage und nicht erst auf die erfolgte Zahlung hin das Gerät auszuliefern.


    Da ich weiß, wer das ist, wo er wohnt und wie sein Nick hier lautet, könnte ich jetzt seine Zahlungsmoral hier anprangern.


    Wie sieht das die Gemeinschaft der Anwesenden und - wie ich meine und eigentlich auch bei ihm erwartete - Motorradkollegen?

    Bonne Route, Harald
    mittlerweile reiner Genussfahrer.
    ErFahrung > 350kkm
    MTM850 garage grey

  • #2

    Gib ihm noch ein paar Tage, ansonsten würde ich hier den Namen öffentlich machen ,Sachen wollen aber nicht zahlen geht gar nicht


    Dlzg

  • #3


    Vielleicht reicht ja schon diese öffentliche Erinnerung. Aber es gibt natürlich auch "Kollegen", die es mir der Ehre nicht so genau nehmen. Und bevor jemand anderes den gleichen Fehler macht... (von wegen #metoo) Vielleicht jede Woche einen Buchstaben des Nick veröffentlichen [emoji11]

  • #5

    Ich find's traurig, daß man heutzutage mehr und mehr über den Tisch gezogen wird.


    Aber ich befürchte, rein rechtlich würdest du dich mit so einer Veröffentlichung auf einem ziemlich schmalen Grat bewegen.
    Ich würde ihn mit privaten Nachrichten bombardieren oder, wenn der Weg nicht zu weit ist, mal an der Tür klingeln.


    Mein Gefühl sagt mir, ein öffentliches Anprangern kann nach hinten losgehen.

  • #6

    Hallo Harald


    Hatte derjenige sich überhaupt/zwischenzeitlich bei dir gemeldet?
    Wir hatten einen ähnlichen Fall in einem anderen Forum: Wo der Käufer nicht zahlte weil er im Krankenhaus lag und somit keine Möglichkeit hatte dem Verkäufer zu antworten.


    Ansonsten ist sowas echt Mist, einem User was abzukaufen und ihm dann das Geld nicht zu überweisen :doh:
    Egal wie nett jemand ist und wie lange wo registriert ist: Immer die Vorkasse (Zahlung) abwarten und dann erst die Ware abschicken.


    Ansonsten wenn derjeinige vorab schon die Kohle für dieses Teil nicht hatte und trotzdem bestellte, kann man dies schon als vorsätzlichen Betrug gleichsetzen.

  • #7

    Nicht bezahlen geht gar nicht, aber anprangern auch nicht.
    Nur die Admins sollten enscheiden, wie hier vorgegangen wird.
    Just my 2 cents.
    Grüsse, Carlo

  • #8

    Ich verstehe es, wenn es dir unangenehm ist, jemanden öffentlich an den Pranger zu stellen, aber zum einen ist es völlig verdient, und zum anderen dienst du damit auch der Gemeinschaft. Und diese gilt es in dieser Form zu erhalten. Ich bin mit vielen Foren aufgewachsen und habe einige stark mitgeprägt, aber dieses hat aufgrund des erwachsenen, konstruktiven und ehrlichen Umgangs miteinander sofort eine Favoritenrolle bei mir eingenommen. Dein Diagnosetool ist ein gutes Beispiel dafür, du bist ganz sicher nicht auf großen Profit damit aus.


    Wer auch immer sich zu schade ist, die paar Euros für eine erbrachte Leistung zu zahlen, hat den Wert einer guten Gemeinschaft nicht verstanden. Vielleicht möchte sich die Person noch zu diesem Thread äußern, deswegen bin ich dafür, ihm/ihr noch eine Woche für eine Rechtfertigung zu lassen, ansonsten nur her mit dem Namen. Ich habe auch schon etwas über dieses Forum gekauft und das Vertrauen war hier absolut gerechtfertigt. Hoffentlich bleibt das so.

  • #9

    Da wäre Slind zuständig um zu entscheiden, wie vorzugehen ist.


    Anprangern kann (wie schon erwähnt wurde) tatsächlich nach hinten los gehen wg. üble Nachrede StGB § 186


    Wie ich oben schon schrieb, kann es auch sein dass derjenige im Krankenkaus liegt, Koma oder sonst was und sich deshalb nicht melden kann.


    Der bessere Weg wäre in diesem Fall ihn nochmals anzuschreiben und auch eine Frist zu setzen. Auch darauf hinweisen, dass man u.U. den Rechtsweg gehen wird. Die Kosten könnten dem Käufer aufgelegt werden. Aber das sollte das allerletzte Mittel sein.

  • #10

    Hi Harald,


    wenn der Kollege keine wirklich gute Begründung für den seit Monaten
    überfälligen Betrag hat, wäre ich für eine (eventuell leicht verschlüsselte)
    Öffentlichmachung des Nicknames, dann kann sich jeder seinen Teil denken.

    LG Helmut


    Zuvill un zuwing is a Ding. :]

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