Alles anzeigenEs scheint mir nicht sicher, dass Du und die DEKRA euch richtig verstanden habt?
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DEKRA/TÜV machen nur die Lautstärkemessung und dokumentieren dies.Änderung der Zulassungsbescheinigung macht nur die jeweilige Zulassungsbehörde - auf Basis der von DEKRA/TÜV dokumentierten Lautstärke in dB.
Es sind also zwei Schritte notwendig.
Gruß
Klaus
Hier liegt ein kleiner Denkfehler vor
Für Lautstärkemessungen muss man 1) die Messeinrichtungen haben, geeicht, und 2) einen Prüfer der das in einer Schulung mit Nachweis gelernt hat. Den hat zb nicht jede Prüfstelle. Dekra aktuell nur in wenigen Prüfstellen. TÜV hat mehr Prüfstellen die Lautstärke messen können.
Einfache Hauptuntersuchungen können alle, aber beim Rest hast du nicht in jeder Prüfstelle jede Prüfung. Und dann kann es passieren, das Dekra Kassel nein sagt. Nicht weil Dekra es nicht verstanden hat, sondern weil sie in ihrer Prüfstelle die Ausrüstung nicht haben. Ich kann in meiner Dekra auch keine Lärmmessungen machen, müsste dazu nach Stuttgart, 120km weit weg.