Du wirst zu diesem Thema keine knallharten Fakten finden, da es keine gibt.
In §21a Abs. 2 STVO, wird lediglich ein "geeigneter Schutzhelm" vorgeschrieben.
Geeignet ist ein Helm mit ECE22-05 Norm.
Alles andere ist Auslegungssache der Versicherung, bzw. des Richters. Wer hier experimentieren möchte: Viel Spaß!
Ein Helm ist nur dann ECE22-05-konform, wenn auch das Visier dazu passt.
In dieser Norm ist die Visiertönung geregelt.
Maximal 50% Tönung - nur tagsüber verwendbar.
Das heißt für den Fahrer:
E-Nummer vorhanden - Visier ist OK.
Mit Vermerk "Daytime use only" - nur tagsüber nutzen.
Keine E-Nummer vorhanden - Visier ist "nicht erlaubt".
Zwar ist ein Visier ohne E-Nummer nicht explizit verboten, aber ein stark getöntes Visier ohne E-Nummer dürfte sehr schnell in den Bereich "nicht geeignet" fallen.
Interessanter Link:
http://www.bikerkanzlei.de/die-helmfrage/
Zur Tönung stelle ich mir aber sowieso die Frage: Wer fährt immer nur tagsüber?
Ich nehme doch kein zweites Visier mit, falls es mal später wird. Denn selbst wenn es erlaubt wäre: Man sieht nichts!
Und nachts mit offenem Visier fahren? Nein danke!