Alles anzeigenEine Nachrüstung bei den 96 dB Modellen - selbst wenn eingetragen, auch ein Auspuff mit 95 dB - wird in den 95 dB Verbotsstraßen nicht akzeptiert.
Wie ich hier im Forum berichtete, habe ich meine RN70 bei der DEKRA eine Lautstärkemessung mit 94 dB durchführen lassen und beim Straßenverkehrsamt in der Zulassungsbescheinigung unter U1 eintragen lassen: Original Abgasanlage ohne jede Änderung!
Um ohne entsprechendes Typenschild trotzdem auf der sicheren Seite zu sein, habe ich die Tiroler Landesregierung angemailt und meinen Persilschein per Retour Mail bekommen - siehe unten.
Damit kann ich auch uninformierten Uniformierten in Tirol den Wind aus den Segeln nehmen