Beiträge von KlausFR

    Ok Peter,


    damit die eigentliche Aussage "... der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung unter Pkt. U1 ist mehr wie ausreichend" rüber kommt habe ich alle persönlichen Daten ausgeblendet.

    Da es mir rechtlich relevant erscheint WER diese Aussage getätigt hat, bleiben die (öffentlichen) Daten der Tiroler Landesregierung sichtbar.

    Wer das für sich persönlich absichern will, kann dies wohl über den cc-Empfänger "+Protokoll" und das Sendedatum Mi 16.06.2022 11:28 erreichen und sich 'sein' persönliches Absicherungspapier bei der Behörde einholen, um die € 220 auch bei vielleicht uninformierten Uniformierten zu sparen ;)


    Gruss
    Klaus

    Ende gut - alles gut :)

    Zugegeben, es war etwas holprig.


    Nachdem ich die von der DEKRA gemessenen "94 dB" unter "U1" in die Zulassungsbescheinigung 1 habe eintragen lassen (12 €), bin ich das neue/geänderte Typenschild angegangen.


    YMDE Customer Inquiries <info@yamaha-motor.de> hat meinen Wunsch nach einem neuen Typenschild erst einmal abgewiesen: "Für die Bestellung eines neuen Typenschildes müssen Sie sich an einen unserer Yamaha-Händler in Ihrer nähe wenden.

    Die Vertragspartner vor Ort haben den Direktkontakt zur entsprechenden Abteilung der Yamaha Motor Deutschland GmbH."


    Die Homologationsabteilung fragt dann meinen Händler, ob irgendwelche technischen Veränderungen vorgenommen wurden (stand schon in der Anfrage): Nein!

    Daraufhin schreibt Y zurück:

    „die technischen Dienste können auch selber Typenschilder erstellen, da gibt es auch keine Vorgabe. Da ihr das Fahrzeug nicht umgerüstet habt, soll der Kunde sich bitte bei der Dekra das Typenschild erstellen lassen. Auf dem Typenschild sollten schon die richtigen Werte stehen, Ausnahme sind z.B. unsere 700er Modelle, die sich vom Werk aus zwischen 35 und 55 KW umrüsten lassen“


    Hm, im Umkehrschluss hätten sie ein Typenschild herausgerückt, wenn technische Änderungen durch den Händler vorgenommen worden wären ... ?:/

    Den Tipp die DEKRA zu beauftragen habe ich gelassen. Die negative Antwort der lokalen DEKRA hatte ich ja bereits. Ob die Zentrale ... ? :/


    Anderer Lösungsansatz:
    Ich habe die Österreichische Landesregierung kurz und knapp angeschrieben und habe kurz und knapp eine befriedigende Antwort bekommen:


    Mehr wollte ich nicht :)


    Schade, dass Y uns unnötigen Aufwand bereitet ?(


    Gruss
    Klaus

    Geht mir auch so :thumbdown:
    Der "SpeedoHealer" modifiziert das Tachosignal (einstellbar) derart, dass man die Tachoanzeige kalibrieren kann. Ob das für einen angezeigten Wert oder den gesamten Anzeigebereich gilt, kann ich nicht sagen. Es gibt auch mind. ein Alternativ-Produkt.

    Grundsätzlich ist jedoch zu beachten, das jede Manipulation am Tacho/Wegestreckenzähler gesetzlich untersagt ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob man nur für korrekte Anzeige geht.

    Grundsätzlich wäre ich aber auch an einer korrekten Lösung interessiert.

    Gruß
    Klaus

    Just lean it!
    Hallo Rüdiger,
    ich werde jetzt kurzfristig bei der Zulassungsstelle vorstellig.
    Hat Du vielleicht eine spezifische Mailadresse -oder sogar Ansprechpartner- von der zuständigen Abteilung bei YAMAHA? Ich finde nur die info@yamaha-motor.de
    Gruss
    Klaus

    Hallo Subba2,

    nach dem ECU-Update (RN70) war die Leerlaufdrehzahl nach dem Start erhöht.


    Im Schiebelauf (Drosselklappen zu) gab es zwei Leerlaufdrehzahlen und damit unterschiedliche Motorbremsmomente. Die Drehzahlen/Bremsmomente wechseln eigenständig: erhöht den Fahrspaß und den Puls.;)


    Beim sanften Gasgriff Öffnen aus dem Schiebelauf: verstärktes Ruckeln bei der Gasannahme.


    Hat sich über die Zeit 17.000 km relativiert - oder ich merke es nicht mehr :/


    Die Reaktion der Werkstatt: "Das das Verhalten anders sein muss, um das Absterben etc. zu verhindern, sollte logisch sein.
    😊 Aber ich schreib mal Yamaha, ob die da irgendwelche Erfahrungen haben."


    Gruss
    Klaus

    Super Idee Rüdiger :thumbup:
    Sobald ich die 94 dB in der Zulassungsbestätigung Teil 1 eingetragen habe, trage ich Deinen Vorschlag bei YAMAHA vor.
    Vielleicht schlage ich dort auch einen YAMAHA-finanzierten Sammeltermin für RN69/70 Käufer bei DEKRA/TÜV vor. Wäre doch eine Aufmerksamkeit erzeugende Maßnahme ... :/


    Kommt drauf an ... ;)

    Ich habe ohne jegliche Änderungen an der RN 70 eine Lautstärkemessung durch die DEKRA durchführen lassen: 94 dB ^^ siehe Anhang


    94 dB war der nach Vorgabe errechnete Mittelwert. Das Ganze geschah nicht etwa im schalltoten Raum, sondern in einem Industriegebiet, etwas abseits einer Schnellstraße.


    Dadurch wird meine Vermutung unterstützt, dass die RN 70 leiser ist, als von YAMAHA angegeben. In der Gruppe höre ich die Motoren der Anderen sogar lauter als meinen eigenen, insbesondere BMW (original). Wobei mMn alle in der Gruppe originale Abgasanlagen haben.


    Jetzt werde ich demnächst bei der Zulassungsstelle die Änderung in der Zulassungsbescheinigung durchführen lassen. Ein neues Typenschild werde ich wohl nicht bekommen. Was die Tiroler dazu sagen weiß ich (noch) nicht.


    Kosten der DEKRA Lautstärkemessung: 91 € inkl. MwSt.


    Das Ganze hat also auch ohne die Tank-Gummi-Dämpfung funktioniert.

    Gruss
    Klaus


    Sehe ich ähnlich:
    1) Vorahnung der Situation (aus Erfahrung:()
    2) Ausweichprogramm
    3) Akustische Missfallensmitteilung Hoch- + Tieftöner)

    Ich hoffe auf:
    1) Wahrnehmung (nicht alle merken ihre Fehler)

    2) Einsicht (wahrscheinlich selten, aber möglich)

    In letzer Zeit begegnen mir immer häufiger Autofahrer, die Fahrradfahrer mit großem Abstand überholen und mir nur noch einen schmalen Ausweg lassen. Das hat dazu geführt, dass ich nicht einsehbare Kurven häufig am rechten Fahrbahnrand befahre. Mir kommt es ja nicht auf die schnellste Zeit an, sondern auf das eigentliche Kurvenfahren. So erspare ich mir die Negativempfindung beim Durchfahren der Gefahrensituation und erhöhe die Wahrscheinlichkeit heile anzukommen.

    Gruss
    Klaus