Ende gut - alles gut
Zugegeben, es war etwas holprig.
Nachdem ich die von der DEKRA gemessenen "94 dB" unter "U1" in die Zulassungsbescheinigung 1 habe eintragen lassen (12 €), bin ich das neue/geänderte Typenschild angegangen.
YMDE Customer Inquiries <info@yamaha-motor.de> hat meinen Wunsch nach einem neuen Typenschild erst einmal abgewiesen: "Für die Bestellung eines neuen Typenschildes müssen Sie sich an einen unserer Yamaha-Händler in Ihrer nähe wenden.
Die Vertragspartner vor Ort haben den Direktkontakt zur entsprechenden Abteilung der Yamaha Motor Deutschland GmbH."
Die Homologationsabteilung fragt dann meinen Händler, ob irgendwelche technischen Veränderungen vorgenommen wurden (stand schon in der Anfrage): Nein!
Daraufhin schreibt Y zurück:
„die technischen Dienste können auch selber Typenschilder erstellen, da gibt es auch keine Vorgabe. Da ihr das Fahrzeug nicht umgerüstet habt, soll der Kunde sich bitte bei der Dekra das Typenschild erstellen lassen. Auf dem Typenschild sollten schon die richtigen Werte stehen, Ausnahme sind z.B. unsere 700er Modelle, die sich vom Werk aus zwischen 35 und 55 KW umrüsten lassen“
Hm, im Umkehrschluss hätten sie ein Typenschild herausgerückt, wenn technische Änderungen durch den Händler vorgenommen worden wären ... ?
Den Tipp die DEKRA zu beauftragen habe ich gelassen. Die negative Antwort der lokalen DEKRA hatte ich ja bereits. Ob die Zentrale ... ? ![]()
Anderer Lösungsansatz:
Ich habe die Österreichische Landesregierung kurz und knapp angeschrieben und habe kurz und knapp eine befriedigende Antwort bekommen:
Mehr wollte ich nicht ![]()
Schade, dass Y uns unnötigen Aufwand bereitet ![]()
Gruss
Klaus