Wenn du schreibst die Zange ist hin, dann solltest du schon ins Detail gehen
Wie auch immer.
Der Händler hat -ob mit oder ohne Garantie- Gewährleistung auf seine Arbeit zu geben.
Ich zitiere mal (ohne Anspruch auf Gültigkeit)
Gewährleistung bei Autoreparatur:
Wenn das Auto nach Reparatur wieder defekt ist
Wer sein Auto in eine Kfz-Werkstatt bringt, geht mit dieser einen sogenannten Werkvertrag i.S.d. §§ 631 ff. BGB ein. In der Folge ist die Werkstatt zur Herstellung eines konkreten Werkes verpflichtet und schuldet sowohl die ordnungsgemäße Durchführung als auch den Erfolg der Reparatur.
Wurde diese nicht ordnungsgemäß durchgeführt bzw. war sie nicht erfolgreich, stellt dies einen Mangel dar.
Bei einem mangelhaften Werk kann der Halter seine gesetzlichen Mängelrechte nach § 634 Abs. 1 BGB geltend machen.
Gibt es bei einer Autoreparatur eine Garantie oder eine Gewährleistung?
Eine Garantie auf eine Autoreparatur gibt es nicht, jedoch besteht für Kfz-Reparaturen eine Gewährleistung von 2 Jahren.
Das bedeutet:
Stellt der Halter innerhalb dieser Zeit fest, dass die Reparatur nicht ordnungsgemäß oder erfolgreich durchgeführt wurde, greifen die gesetzlichen Mängelrechte.
Aufgepasst:
Viele Kfz-Werkstätten verkürzen die Gewährleistung per Vertrag auf einen Zeitraum von 12 Monaten.
Dies ist zulässig.