Apropos Aufkleber.
Hat hier schon wer den mittleren Teils der Zulassungs-Bezirks-Kennzeichen-Plakette verloren?
Der Verlust signalisiert, dass das Fahrzeug stillgelegt ist.
Bleibt zu hoffen, dass das Abrubbeln nicht zum Volkssport wird.
Das ist wohl seit 2015 möglich:
“i-Kfz” – die internetbasierte Fahrzeugzulassung wird ab 1. Januar 2015 möglich sein.
Im ersten Schritt wird man Fahrzeuge, die ab 1.1.2015 angemeldet worden sind, im Internet abmelden können.
Sowohl die neuen Stempelplaketten, als auch der Fahrzeugschein (amtlich: “Zulassungsbescheinigung Teil 1”) werden ab dem 1.1.2015 einen verdeckten Sicherheitscode enthalten, der auch in einem QR-Code verschlüsselt ist. Die Abmeldung (amtlich “Außerbetriebsetzung”) läuft folgendermaßen ab:
1. Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) freilegen (darunter wird ein Sicherheitscode sichtbar),
2. Sicherheitscode abschreiben oder als QR-Code einscannen,
3. Verdeckung der Siegelplakette(n) des / der Kennzeichen(s) abziehen (darunter wird jeweils ein Sicherheitscode sichtbar),
4. Identität mittels des neuen Personalausweises (nPA) auf der zentralen Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bestätigen,
Eingabe des Fahrzeugkennzeichens, Eingabe des / der Sicherheitscode(s) auf dem Formular des Portals,
Dann muss natürlich noch die Gebühr bezahlt werden – zum Beispiel mittels ePayment-System. Mit dem nächsten Klick ist das Fahrzeug nach Übermittlung der Daten an die zuständige Zulassungsbehörde (wird über das Kennzeichen ermittelt) mit dem Datum der Bearbeitung in der Zulassungsbehörde abgemeldet.
Die Zustellung des Bescheides erfolgt postalisch oder unter Nutzung von DE-Mail.
Übrigens soll ab dem 1.1.2016 auch die Anmeldung von Fahrzeugen über i-Kfz möglich sein.