Du solltest diesbezügliche Aussagen Yamahas -zum Zeitpunkt des Kaufabschlusses- protokollieren. Screencopies, Broschüren etc. Dann bist du erstmal auf der sicheren Seite.
Ansonsten hat praktisch jeder jederzeit die Möglichkeit eine Fahrzeuggarantie abzuschließen.„Cargarantie“ o.ä.. Das gilt auch für Gebrauchtkäufer.
Klar, dass jede Garantie prinzipiell an i.welche Klauseln gebunden ist. Etwa Vertragshändler-Service.
Sollte Y tatsächlich rückwirkend Bedingungen ändern wollen, dann müsste der Wegfall einer Garantie zum Preisnachlass führen.