Beiträge von Back on Bike

    Im Prinzip ist eigentlich nur wichtig, dass die Adapterplatten passen, der Rest ist beliebig austauschbar. Und wenn Du ggf. noch einen anderen Kennzeichenhalter als den originalen verwendest bräuchtest Du nicht mal die Adapterplatten.


    Insofern müsste das Set eigentlich an die RN43 passen, außer er schreit hier gleich noch ein RN43 Besitzer, dass die Blinkeraufnahmen komplett anders sind.


    Ich finde das preislich jetzt auch - gemessen an dem was man da qualitativ für bekommt - nicht so das super Angebot.

    Da würde ich mir lieber bessere Blinker kaufen und ein paar Euro mehr ausgeben.

    So wenn man nicht vor lauter hin und her Dreherei beim Relais dann + und Masse des Tasters vertauscht :D, hupt die (Einzel-)Hupe auch wie gewünscht.


    Bin noch nicht so ganz glücklich mit der Art und Weise wie die Ader von der Batterie verläuft, hatte aber am WE weder Zeit noch Lust die Verkleidung runter zu machen, damit es "schön" wird.


    Jetzt muss nur noch der DHL Mann 2x klingeln und die HF80/2 abliefern und dann wird sich zeigen, ob sich das final alles wie gewünscht ausgeht. :)


    Notiz am Rande:
    Durchaus interessant wie man das Thema "Verkabelung" und Batterie mit dem wenig vorhandenen Platz gelöst hat. Wobei ich bei YT über jemanden gestolpert bin der es tatsächlich geschafft hat eine Ersatzbatterie stehend einzubauen - nachdem er sich erstmal darüber aufgeregt hat, dass + und - beim Aftermarket-Modell ja seitlich vertauscht wären und er deswegen die Anschlusskabel verlegen muss... ;(

    Schon mal versucht die Halterung (nicht die ganze Leuchte ;) ) der Kennzeichenbeleuchtung einfach um 180 Grad zu drehen?


    Gibt leider keine Detailfotos davon im Netz, aber es wirkt ein wenig so als hättet Ihr den Halter schlicht auf dem Kopf angebracht.


    EDIT:
    Nehme alles zurück - lt. BDA habt Ihr den Halter richtig rum angebracht. Urks das ist ja mal unschön...

    Da der ganze übrige Kennzeichenträger da ja auch mit dran hängt gibt es da wohl keine simple Lösung, ich würde mir an Deiner Stelle dann einen entsprechenden Halter bauen (lassen) der oben rum geschlossen ist.


    Optional einfach ein kleines "Gehäuse" aus Alu zurechtbiegen und schwarz lackieren.


    Reflektoren:
    Hast ja schon die notwendigen "Schraubpunkte" da - einfach die 6,- € Reflektoren von Polo / Louis und mit einem Winkel bei bedarf dran schrauben.

    Jeder soll das halten wie er will - es ist nur albern eigenes „Fehlverhalten“ mit dem Fehlverhalten anderer rechtfertigen zu wollen.



    Es gibt bei Amazon übrigens auch ein nicht offizielles „WHB“ für rund 40,-€ - für die Sparfüchse unter uns. 😉

    Und wegen der bösen Bänker ist es quasi also nur Notwehr wenn man das WHB für lau abgreift :)


    Genauso wenn man bei e-mule und napster sich die Alben seiner favorisierten Band zieht - die haben ja schließlich alle schon genug Kohle. 😂

    1841 km FJRSeb ( MT 09 : 1212 km; Fjr :629 Km )

    1796 km Stoppelhopser

    1125 km Acti

    965 km HPT

    642 km (MT09, Xmax 300) MT-Hannibal

    550 km blahwas

    400 km Hannes

    365 km Baumpaul6

    300 km Tracer (Enduro)

    152 km Atze

    95 km Worger22

    30 km Kabelzieher

    0,0025 km Passkiller

    Ich möchte hier nicht die schläfrigen Polizisten aus dem Filmbeitrag in Schutz nehmen - die haben gepennt wie und wo es nur ging, so ein Verhalten ist indiskutabel.


    Man sollte sich allerdings auch schon einfach mal vor Augen führen, dass es sich "nur" um ein Eigentumsdelikt handelt - das man als Betroffener das Ganze dann deutlich weniger entspannt sieht ist auch klar, nur gibt es Regeln und Vorschriften eben auch im Bereich der Strafverfolgung und daran muss sich auch die Polizei halten.


    Wenn ich da jetzt hingehe und sage "In Keller XY steht mein geklautes Fahrrad..." dann läuft es eben nicht wie in Hollywood wo das SEK losreitet und die Tür eintritt. So paradox das dann in dem Moment auch erst einmal erscheinen mag, schützt unsere Rechtsordnung in dem Fall den potentiellen Täter und seine Kellertür.


    Hat man ja im Film auch schön sehen können: Zum Glück konnten sich die Polizisten durch den Blick über den Zaun davon überzeugen, dass die gestohlene Maschine da im Hof steht. Denn einfach so unbefugt ohne Durchsuchungsbefehl das Grundstück betreten (oder eben Türen aufbrechen) dürfen die nicht. Da muss erst der Staatsanwalt mit ins Boot geholt werden und seine Zustimmung geben. Die berühmte "Gefahr im Verzug" ist bei reinen Eigentumsdelikten eben nicht so schnell konstruiert wie im Fernsehen - da reicht es ja schon wenn der Ermittler meint er hätte aus dem verschlossenen Haus einen Hilferuf gehört... :D