man wird sehen was in Zukunft raus kommt ... irgendwann wird es sicher einen solchen Fall geben und es wird abschließend geklärt werden.
Hat es schon oft gegeben, dass andere EU-Länder nationale Ausnahmen akzeptrieren musste. Wäre die Richtlinie damals "verbindlich" gewesen, hätte auch Deutschland die Regelung einführen müssen. Was ich gelesen habe war dieser "Ergänzung" aber nur eine Empfehlung die vielleicht einige Staaten auch einfach ohne darüber nachzudenken übernommen haben.
Wie oben schon geschrieben ist es hald nicht kontrollierbar und für Fahrzeugführer / kontrollierende Beamte nachprüfbar.
Wenn du mit dem C1E schwere LKW-Züge führst (national), kann du ja auch vorher in den Papieren nach dem Gewicht schauen. Der Östereicher kann dass dann auch und dir genau dadurch sagne, dass dein Schein nicht ausreicht.
Bei Zugmaschinen mit Führerschein T sind ja z.B. auch zulässige Höchsgeschwindigkeiten zu beachten. Auch dies lässt sich dann mit einem Blick in die Papiere klären ob der Schein reicht oder nicht.
Solche Beispiele gibts noch einige mehr (50er Roller, Leistungsgewicht 125er, Leistungsgewicht A2) aber all dies decken die Daten in der Zulassungbescheinigung (Fahrzeugschein) ab.
Würde drinstehen "zu Punkt X.X: Leistungsreduzierung von 85 / XXXXX auf 35 / 8900 durch Einbau ...." wär es ein klarer Fall und auch erkennbar.
Wenn einem jetzt (ohne wie wir die Maschine zu kennen) jemand einen Fahrzeugschein einer gedrosselten MT in die Hand gibt und er sieht 35kW / 191kg -> Leistungsgewicht 0.18 wären formal erst mal alle Punkte erfüllt für einen A2 mit dem was man an Eintragungen erkennen kann in den Zulassungsdokumenten.
Bei der KTM SMC 690 R vom Bekannten steht auch wie bei jeder gedrosselten mit den aktuellen Papieren nur die neue Leistung drin .... keine Spur von den 49kW / 67 PS offen ... Nur die gedrosselten 28kW (ist mit 140kg so leicht, dass sie vom Leistungsgewicht auf 28kW runter muss). Die Leistung steht drin, Gewicht auch ... dann kann ich mir ausrechen ob es zum Führerschein passt oder nicht ...
Bei beiden Maschinen würde man nach Prüfung der offiziellen Papiere erst mal auf das gleiche Ergebnis kommen ... die eine darf man mit A2 fahren im Ausland ... die andere nicht
Aber auch, dass eigentlich für Kontrollen notwendige Einträge in den neuen Dokumenten nicht mehr aufgeführt sind ist ja nix neues ... Beispiel zulässige Reifengrößen / Felgen bei Autos ... steht auch nur noch die kleinste Größe drin und der Rest wäre dann über die Freigaben in den COC-Papieren zu prüfen .. Wobei hier die Beweislast bei Kontrollorgan liegt soweit ich weiss, der dir nachweisen müsste, dass die Reifengröße nicht zulässig ist.
Eventuell haben sie in Östereich andere Fahrzeugscheine in denen es drin steht, aber ich dachte die sind jetzt auch alle EU-weit gleich?
Das Problem an sich ist ja nicht neu mit verschiedenen Führerscheinklassen in anderen Ländern ... vor der Neuregelung gab es ein ähnliches Problem zwischen Deutschland und Österreich mit 125ern da man in Österreich den A1 erst mit 18 Jahren machen dürfte ... Man konnte als deutscher "Jugendlicher" mit einer (damals noch auf 80 gedrosselten) 125er nicht nach Österreich fahren obwohl man in Deutschland einen gültigen Schein dafür hatte. Erst ab 18 Jahren war dann der Weg mit der 125er nach Östereich offen.
So sehr man sich auch daran stört und so unlogisch es auch sein mag ... Man wird erst mal nichts daran ändern können