Zitat von grigguelAlles anzeigenWeiß eigentlich jemand, wie das genau mit den rechtlichen Konsequenzen aussieht.
Im Netz kursieren verschiedenste Varianten, aus denen man nicht wirklich schlau wird.
1. Jede Veränderung bedetutet Erlöschen der Betriebserlaubnis, da Abgas und Lärmwerte nicht mehr eingehalten werden.
2. Erlaubte Grenzwerte bei einer Veränderung der Übersetzung von nicht mehr als 3%, 7% oder 8% - von nicht eintragungspflichtig bis hin zu auf jeden Fall eintragen lassen.
3. Gar kein Problem, da die Änderung der Übersetzung gar nicht im juristischen Katalog der Kriterien, welche die Betriebserlaubnis beeinträchtigen, enthalten ist.
Dann wieder Panikmache, dass Haftpflicht-Versicherungen sich nach einer Veränderung, den beglichenen Schaden vom Versicherungsnehmer zurück fordern können. Oder aber: Die Versicherung muss nachweisen, dass die Veränderung ursächlich mit dem Schaden zusammen hängt.
Ist das nun harmlos oder ein Kapitalverbrechen?
1. ist richtig ! Ich hab wegen genau dieser Sache mit dem TÜV telefoniert und ohne Einzelabnahme ist die Betriebserlaubnis erloschen.
Das mit der Versicherung ist in dem Zusammenhang auch zum Teil richtig. Die können nur einen bestimmten Teil zurückfordern, aber das nutzt dir überhautpnichts, wenn du nachher mit Zivilklagen überzogen wirst. Dann hast du die nächsten 7 Jahre ( bis die Privatinsolvenz abläuft ) nichts mehr zu lachen. Bei Personenschaden kommen natürlich noch Strafrechtlich auch ein paar Sachen auf dich dazu, aber ansonsten bin ich ein Fan von solchen Eingriffen ![]()
Bei der Superduke wollte ich damals auch die Übersetzung ändern, habs dann aber gelassen, weil die Einzelabnahme mir zu teuer war und ich vor allem nicht wollte, dass der TÜV Prüfer eine Vollgasfahrt auf der Autobahn macht. Das war laut TÜV bedingung.
Ist mir ein Rätsel, wie das in Landstrichen gemacht wird, in denen die Autobahn beschränkt ist ... aber whatever war mir zu blöd.