Zitat von BlondesgiftAlles anzeigenIch hab das so gelöst, für mich am unauffälligsten und trotzdem gut sichtbar. Werd mich aber trotzdem nicht mit anfreunden, aber sind halt Pflicht.
Lieben Gruß
Hallo Sohie ,
dein Befestigungsort sieht auf dem Bild grenzwertig aus , es scheint auf dem Bild , daß der Rückstrahler beim Blick von vorn (30°) vom Gabelholm verdeckt wird .
Edit :
Quelle: BVMI
6.12. SEITLICHE, NICHT DREIECKIGE RÜCKSTRAHLER
6.12.1. Anzahl je Seite je Einer oder zwei.
6.12.2. Anbau
Keine besondere Vorschrift.
6.12.3. Anordnung
6.12.3.1. an der Seite des Fahrzeugs.
6.12.3.2. In der Höhe: mindestens 300 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
6.12.3.3. in Längsrichtung: derart, dass sie unter normalen Umständen nicht durch die Kleidung des
Fahrzeugführers oder des Beifahrers verdeckt werden
6.12.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel ß= 30 ° nach vorn und nach hinten.
Vertikalwinkel α = 15 ° über und unter der Horizontalen.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe des Rückstrahlers kleiner als 750 mm ist
6.12.5. Ausrichtung
Die Bezugsachse der Rückstrahler muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs verlaufen und nach außen ausgerichtet sein. Die vorderen seitlichen Rückstrahler dürfen mit dem Lenkeinschlag mitschwenken.