Zitat von Puls130Alles anzeigenZeitwert ist hier eigentlich nicht die richtig Begrifflichkeit. Es wird auf den Wiederbeschaffungswert abgestellt. Das kann schon einen Unterschied machen.
Im der von mir verlinkten Website ist auch noch von einer 130%-Regelung die Rede. Will heißen dass in gewissen Fällen auch mit einer Reparatur der Wiederbeschaffungswert um bis zu 30% überschritten werden darf (Restwert Unfall-Fahrzeug + Reparaturkosten, bis zu 30% über Wiederbeschaffungswert). Diese Regelung ist aber auch nicht die Regel und ist an die Erfüllung weiterer Voraussetzungen geknüpft (siehe Ausführungen im Weblink).
Schätze mal das bei einem "Allerwelts-Moped" die Durchsetzung der 130%-Regelung aber schwierig werden sollte.
Die 130%-Regel gilt aber nur für Haftpflichtschäden. Hier liegt aber ein Kaskoschaden vor, da ist das ohnehin nicht anwendbar.
In der Regel wird die Versicherung die Reparaturkosten bezahlen, wenn diese unter dem Wiederbeschaffungswert liegen.