Spannend...
Ich habe eine Eintragung nach §19 angemeldet, explizit für die Riser und dabei auch den Lenker und Bremshebeleintragen lassen, da ja deren ABE nur für Fahrzeuge im Originalzustand gilt. Ob das bei einer Eintragung der Riser immer gelten würde, war mir zu unsicher.
Preis weiß ich nciht mehr, war aber definitiv keine 100€.
Aber es handelt sich bei den Risern im eine Anbaumaßnahme, da ein Teilegutachten vorliegt. Somit ist eine Einzelabnahme NICHT notwendig.
Der Gesetzestext ist vom TÜV. ![]()