Beiträge von ao6869

    Das ist kein Quatsch, denn Teilegutachten ist nicht ABE und nicht zwingend modellspezifisch. Im Endeffekt sagt es aus, dass dieses Teil prinzipiell geeignet ist und geprüft ist, eventuell auch an anderen Motorrädern.

    Die reale Eignung, wie etwa Freigängigkeit wird bei der Abnahme geprüft. Und dann ist es gültig für Dein Motorrad.

    Spannend...

    Ich habe eine Eintragung nach §19 angemeldet, explizit für die Riser und dabei auch den Lenker und Bremshebeleintragen lassen, da ja deren ABE nur für Fahrzeuge im Originalzustand gilt. Ob das bei einer Eintragung der Riser immer gelten würde, war mir zu unsicher.

    Preis weiß ich nciht mehr, war aber definitiv keine 100€.


    Aber es handelt sich bei den Risern im eine Anbaumaßnahme, da ein Teilegutachten vorliegt. Somit ist eine Einzelabnahme NICHT notwendig.

    Der Gesetzestext ist vom TÜV. ;)



    Du hast vollkommen recht, aber nicht vergessen… Wir sind hier im analogen Land der Faxgeräte und des Datenschutzfetischs.

    Das Problem der mangelnden Digitalisierung zieht sich durch alles.

    Da ich dienstlich oft auch in Asien unterwegs bin, sehe ich wie es anders gehen kann.

    Ein Beispiel: Wenn am Flughafen in Seoul der Reisepass bei der Einreise elektronisch durch den Reisenden eingelesen wird, spricht einen das System direkt in fehlerfreiem Deutsch an und sagt, was man machen muss (Fingerabdrücke und Foto etc.).

    Da sitzt nur jemand in einer Kabine, wenn etwas nicht klappt oder auffällig ist….

    Und eine Folge der mangelhaften Digitalisierung ist halt eben auch das Thema ABE…

    Kann man jetzt doof, kleinlich, vorsintflutlich oder so nennen… Ist nachvollziehbar, aber eben geltendes Recht.

    Im Fall der Fälle kann man halt nicht drauf bestehen, dass die elektronische Version akzeptiert wird.