Ich hab an meiner RN69 vorne Kellermann Blinker, die auch ein TFL haben.
Der TÜV hat mir dafür einen leichten Mangel bei der HU gegeben, da man nicht mehr als 3 Beleuchtungen vorne haben darf, sprich entweder das TFL an der Seite oder die Lichtstreifen neben dem Scheinwerfer aus.
Ich habe es dann trotzdem so gelassen und würde im Fall der Fälle diskutieren, ob die beiden Streifen direkt am Scheinwerfer in einer gewissen Entfernung nicht als ein Licht wahrgenommen werden und durch die zwei TFLs sich die Sichtbarkeit nicht entscheidend verbessert 😉