Zitat von hilpeLC4Alles anzeigen"Bestandsschutz für alte A2-Führerscheine
Die gute Nachricht: Nach Auskunft des Industrieverbands Motorrad
(IVM) gilt Bestandsschutz. A2-Führerscheine, die zwischen 19. Januar 2013 und 27. Dezember 2016 erteilt wurden, gelten weiterhin auch für gedrosselte Motorräder, deren Ausgangsleistung über 70 kW (95 PS) liegt"
Ich vermute er fällt dann hier mir rein.
Man sollte halt so nicht ins EU Ausland fahren.
Gruß
So darfst du dann aber NUR in Deutschland fahren, da diese A2-Regelung mit max. 96PS Ausgangsleistung bereits seit der Einführung des Stufenführerscheins (2013) EU-weit gilt, nur hält sich Deutschland erst nach Abmahnungen seitens der EU an diese Regelung. ![]()
