Beiträge von Puls130

    Nett von Dir Dich etwas über die Hornet auszulassen:thumbup:. Darfst Du gerne weiter so machen :) . Werde ich gerne lesen.


    Die Hornet finde ich auch klasse. Für den Preis durchaus auch ein Zweitmoped für mich (leider mangel es aktuell noch am Platz zum unterstellen). Auch noch nicht in live gesehen, werde ich aber baldmöglichst noch in Angriff nehmen. Schätze das auf die Hornet auch die alten Tugenden, die ich aus eigener Erfahrung Honda bescheinigen kann (Verarbeitung, insgesamtes durchdachte Konzepte, Unproblematik und Haltbarkeit) zutreffend sein werden.

    Das die Hornet lediglich einen 160er Hinterreifen hat, sehe ich eigentlich nicht wirklich als Nachteil. Hauptsache das Moped fährt sich richtig gut.

    Der Schaltautomat (Blipper) soll ja den Aussagen diverser Tester auch richtig gut funktionieren. Und das wohl nicht nur im höheren Drehzahlbereich.

    Was ich an der Hornet vermisse - einen Hauptständer. Keine Ahnung ob Honda den überhaupt als Zubehör anbietet.

    Das man Gel, AGM und auch Lithium-Akkus nicht im Reconv-Mode wiederbeleben bzw auffrischen soll war mir bisher auch nicht bewusst. Recherche hat mir das aber gerade bestätigt.

    Meine doch schon ältere Erstausrüster Yusa müsste wohl eine AGM sein. Die hat den Reconv-Mode schon ein paar mal zu "spüren" bekommen. Umgebracht hat dies diesen Akku aber nicht. Vorhin nochmals mit Batterietester getestet/gemessen. Der inzwischen gut 7 Jahre alte Akku ist trotzdem noch voll tauglich und erstaunlich leistungsstark.

    Reconv-Mode werde ich mir bei dem Akku aber künftig verkneifen. Der Mode dient eigentlich der Säureumschichtung. Damit haben Gel- und AGM-Akkus aber bauartbedingt eher geringere Probleme als einfache Blei-Säure-Akkus ohne Gel-oder Vlieseinbindung der Säure.


    Back on Bike - Den Gedanken nach einem einfachen, nicht Gel- oder AGM-Akku Ausschau zu halten ist eher nicht zielführend. Diese Akkus sind für einen liegenden Einbau nicht geeignet, da nicht "wartungsfrei" verarbeitet, d.h. sind normalerweise mit zu öffnenden Verschlussstopfen für die Wartung versehen (Einfüllung Batteriesäure nach dem Kauf und Prüfung Säurestand, ggf. Auffüllung auf Sollstand Füllhöhe).

    Einfach gesagt, die sind nicht gesichert dicht und daher nur für aufrechte Einbauposition geeignet. Zudem erhöhter Aufwand hinsichtlich der Wartung.

    Die Gefahr einer Schädigung anderer Komponenten am Moped durch Austritt von Batteriesäure würde ich auch nicht eingehen.

    Frage an Siri (im versammelten Freundeskreis) "Siri willst Du mich heiraten?"

    Antwort: "Da müsste ich erst einmal Deinen Kontostand kennen".

    Computer können so menschlich sein ;).

    Ist schon Jahre her, ich werde heute noch damit aufgezogen ^^.

    Wie schon von mir geschrieben, die Scheinwerfer haben eine auf Halogen geprüfte Bauartgenehmigung. LED-Nachrüstleuchtmittel werden dafür wohl jeweils eine eigene Bauartprüfung durchlaufen müssen. Ansonsten wird wohl nichts mit legaler Nutzung.

    Ähnliches Spiel gibt/gab es auch schon bei Xenon-Leuchtmittel-Nachrüstsets für PKW. Die sind auch nicht legal in Halogen-Scheinwerfern verwendbar (bisher noch von keinem Xenon-Leuchtmittel-Nachrüstset mitbekommen das eine Bauartgenehmigung dafür erteilt wurde).

    Die Problematik liegt hier eindeutig in der Verwendung eines Leuchtmittels, für den der Scheinwerfer ursprünglich nicht bauartgenehmigt abgenommen wurde.

    Bei Xenon-Scheinwerfern darfst Du in der Regel auch beliebige Xenon-Leuchtmittel verbauen. Einschränkung, sofern keine Beschränkung der Leuchtstärke aufgrund des für leuchtstärkere Xenon-Scheinwerfer vorgeschriebene Scheinwerferreinigungsanlage besteht und eine solche nicht vorhanden ist (so z.B. Ford-Mustang Gen. 6).

    So einfach ist die Sache wohl nicht. Freigabeliste für Halogen für PKW ist überflüssig. Die mit Halogen ab Werk ausgestatteten Fahrzeuge haben Scheinwerfer die auf deren Zulassungsfähigkeit zuvor geprüft wurden und über eine E-Kennzeichnung verfügen. Austausch Halogen gegen LED könnte die Ausleuchtung nicht nur von der Lichtstärke verändern. Unter Umständen könnte die Ausleuchtung auch Bereich erfassen die nicht ausgeleuchtet werden sollen (um eine Blendung Anderer zu verhindern). Somit Umrüstung auf LED aus Sicherheitsgründen keine Formsache. Da muss sinnvollerweise jeder Scheinwerfer auf dessen Ausleuchtverhalten überprüft werden. Niemand von uns möchte durch den Gegenverkehr geblendet werden.

    Die Tracer (alle Generationen) hat im Frontscheinwerfer LED.

    Somit nichts mit dem "Glühobst" früherer Zeiten. Austausch der Led-Leuchtmittel auch nicht vorgesehen. Da müsste man den kompletten Scheinwerfer tauschen.