Wenn man beim Motorrad (auch Auto) nicht zu den absolut Vielfahrern bzw. Kilometer-Fressern gehört, hat eine Kilometerstaffelung beim Versicherungsvertrag positive Auswirkung im Sinne eines geringeren Versicherungsbeitrages.
Beim Auto habe ich meine im Vertrag angegebene Kilometerleistung nach ein paar Jahren reduziert. Ergebnis, künftig günstigerer Versicherungsbeitrag. Netterweise wurde gar der Beitrag für das zurückliegende Jahr ebenfalls noch reduziert und eine Beitragsrückerstattung bzw. Anrechnung auf die Versicherungsprämie für das neue Versicherungsjahr gewährt.
Von sich aus hat meine Versicherunggesellschaft (HUK) noch nie nach der tatsächlichen Kilometerleistung nachgefragt.
Somit macht eine Kilometerstaffelung durchaus seinen Sinn. Als relativer Wenigfahrer (normalerweise beim Motorrad bis 6 TKm jährlich) würde ich mir keinen Versicherungsvertrag "anlachen", der keine Berücksichtigung der niedrigen Fahrleistung enthält und alles über einen Kamm schert.
Man sollte lediglich, im Fall einer sich darstellenden Kilometerüberschreitung, dies dann umgehend der Versicherung auch mitteilen und dann den etwas höheren Versicherungsbeitrag in Kauf nehmen. Macht jedenfalls Sinn wenn man auf der sicheren Seite sein möchte, da bei einem Schadenfall die Kilometerüberschreitung offenbar werden könnte.