Oberflächlich betrachtet, von Allem etwas, ein wenig und grundsätzlich nicht zulässig.
Mit dem Fernlicht darfst Du grundsätzlich Niemanden blenden. Und soweit ich weiß, darf das Fernlicht auch tagsüber, bei Helligkeit, auch als Motorradfahrer nicht als Dauerfahrlicht genutzt werden. Fernlichtbenutztung tagsüber ist zwar zulässig, aber man müsste, genauso wie bei Dunkelheit, bei Gegenverkehr, Vorausfahrenden etc. jeweils auf Abblendlicht zurück schalten. Insoweit, ordnungsgemäß verwand, bringts tagsüber keinen Vorteil und belastet lediglich die Batterie unnötig.
Aber, denke Jeder hat schon mal Fahrzeuge tagsüber mit Fernlicht fahren sehen. Man nimmt das zwar wahr, aber eine echte Blendgefahr geht davon kaum aus, da die stärkere Leuchtkraft im Hellen lediglich zu einer Wahrnehmung eines überdurchschnittlich hellen Scheinwerfers führt und ansonsten auf die Helligkeit der Umgebung keine feststellbare Auswirkung hat. Insoweit kann man, abgewandt von den rechtlichen Vorgaben, trefflich darüber streiten ob dies nicht zur besseren Wahrnehmung für Motorräder eine hilfreiche Maßnahme wäre. Was die Tracer angeht, wird meiner Erfahrung nach das LED-Abblendlicht auch tagsüber sehr gut wahrgenommen. Für mich persönlich ist daher die Zuschaltung des Fernlichts nicht ein sich aufdrängendes Mittel. Und optische Betrachtungen wie symetrische Schaltung der Scheinwerfe gehören für mich in den Kindergarten. Darüber hätte man vor dem Kauf nachdenken können und sich ein Moped mit anderem Lichtdesign auswählen sollen.
Zuletzt, auch ich habe schon einmal bei Touren in der Gruppe, als Letzter der Kette, die Fernlichtschaltung dauerhaft (bei vollem Sonnenschein) aktiv und dauerhaft benutzt (war bei Autobahnfahrt), um dem ersten Vorausfahrenden eine bessere Wahrnung der Vollständigkeit der "Truppe" zu erleichtern. Der erste Stein deswegen wäre bis heute noch auf/nach mir zu werfen......
Kein Aufruf zum Regelbruch, aber mach doch in diesem Gedankenspiel was Du möchtest. Evtl. Konsequenzen musst Du natürlich alleine tragen.