Beiträge von Frischluftakrobat

    ...also wenn ich eine versicherungsrelevante Brezel bauen würde und irgenein Gutachter mein Moped zerlegt, wäre eine fehlende Unbedenklichkeisbescheinigung für die Reifen sicher mein geringstes Problem...

    Aber ich kenne alle Fakten und erlebe daher kein böses Erwachen.

    Wie gesagt: no risc, no fun. Aber das ist keine Empfehlung an dritte sondern meine persönliche Entscheidung.

    Hi Achim, mir hat mein Händler die aktuelle MT07 mit nach Hause gegeben und ich war echt überrascht, wie geil und unkompliziert sich dieses "kleine" Moped fährt. Mit den Crossplane Motoren ist Yamaha ein echt großer Wurf gelungen, egal wieviel Zylinder verbaut sind.


    Da ich aber noch ein paar cm länger bin als Du, wirke ich doch ein bisschen albern darauf. Mein Schwager (und Flügelmann) meinte grinsend: unter Dir sieht das Ding aus wie ne Mofa.


    Dir auf jeden Fall viel Spaß mit einem weiteren Mitglied der MT Familie.

    Ich bezweifle nicht die Qualität des CRA3. Ich habe selber bei Conti angerufen und nach einer Freigabe gefragt vor zwei Jahren, weil ich Ihn fahren wollte. Man hat mir damals gesagt, dass es bei den Tests leider Probleme im Hochgeschwindigkeisbereich gegeben habe und man deshalb leider keine Unbedenklichkeit aussprechen könne. Aber darum geht es auch gar nicht. Mit der richtigen Fahrwerkseinstellung und einem gewissen Mindestgewicht des Fahrers funktioniert der CRA3 bestimmt super.

    Ich finde es nur schwierig neuen Leute im Forum zu schreiben: "alles easy, Du kannst ohne Probleme alles fahren, was Du willst" Denn das stimmt so eben nicht.

    Ob der Begriff der Beweislastumkehr juristisch korrekt ist, ist doch schnuppe. Wichtig ist es zu wissen, das die Rechtslage bis heute unklar ist. Mein Vertragshändler zieht z.B. immer noch keine Reifen ohne Freigaben auf. Ich will sicher auch niemandem etwas vermiesen. Ich finde es nur fair den Leuten alle Aspekte zu dem Thema bereitzustellen. Dann kann jeder selber entscheiden, wie er damit umgehen will.

    Leute, das Thema ist so alt wie die MT Reihe. Vor dem TÜV und auch der Polizei dürft Ihr alles fahren, was die selbe Kennzung wie im Schein hat.

    Aber versicherungsrechtlich fahrt Ihr mit Reifen ohne Herstellerfreigabe einfach in einer Grauzone.

    Ihr müsstet dann ggf. nachweisen, dass der nicht freigegebene Reifen nicht Ursache des Unfalls war.

    Hier kehrt sich die Beweislast um.

    Und das könnte schwierig werden. Das sollte man wissen, wenn man eine Reifen ohne Herstellerfreigabe fährt.

    MZB in Bonn macht das auch über einen Partner.

    STD und B bleibt unberrührt.

    Beim A Modus wird das Kennfeld optimiert, Geschwindigkeitsbegerenzung in den Gängen 1,5 und 6 raus, Drehzahl bei Bedarf um 500 U/min erhöht, noch ein netter LuFi rein usw.

    Legal ? nein, funktioniert aber super (habe ich gehört :twisted: )

    zu glauben, das man im Schadensfall Recht bekommt nur weil der Gesetzgeber etwas nicht ausdrücklich verbietet, halte ich für ziemlich naiv. Vor dem Gesetzt darf ich ja auch mit 0,5 Promille Alkohol am Staßenverkehr teilnehmen. Im Schadenfall nimmt das aber jede Versicherung zum Anlass die Haftung/Zahlung prozentual zu kürzen.

    Bei den Reifen wir es sich, wenn es hart auf hart kommt, nicht anders verhalten. Die sind nämlich nicht von der Charitas sondern sind gewinnorientierte Wirtschaftsunternehmen. Wenn die eine Möglichkeit sehen Kohle zu sparen, werden sie es zumindest versuchen.

    Das muss einem einfach klar sein, wenn man sich von den Herstellerfreigaben "befreit"

    Hallo zusammen,


    als ich mir 2017 meine Tracer kaufte, habe ich es nicht übers Herz gebracht meine TDM850, Bj.1997 zu verkaufen.

    Sie ist jetzt mein Pendlermoped und bring mich jeden Tag 60 km ins Büro und zurück.

    Inzwischen hat sie 120.000 km drauf und läuft immer noch einwandfrei.


    (Bin mal gespannt, ob das mit den Foto klappt. Bin ich bisher immer dran gescheitert...)