Beiträge von Viper3dc


    Das ist der größte Schwachsinn den ich seit langen, wirklich langen hier gelesen habe....
    Du wirst mit deinen Road Attack 3 oder Road 5 oder Angel GT auf der normalen Straße, so lange die Straßenverhältnisse gut sind, keinen der Reifen über seine Haftungsgrenze hinaus bringen.
    Die einzige Situation wo das passieren kann ist beim extremen Rausbeschleunigen in starker Schräglage im 1. oder 2. Gang. Aber da greift das TCS normaler Weise vorher ein...


    Rennstreckenbetrieb ist etwas anderes... dort bekommt ein Reifen eine viel höhere Temperatur und da kann es bei 25-30° Außentemperatur und Sonne, schon vorkommen, dass ein Tourensportreifen nach 3-4 Runden schwammig wird da er überhitzt. Aber ein Rennstreckenbetrieb wirst du niemals auf der normalen Straße vorfinden... da hast du viel zu viele, selbst nur kurze Situationen, wo der Reifen sich wieder ein wenig abkühlen kann.


    Eine Sporttouringreifen der aktuellen Generation kannst du ohne weiteres auf und über die Kante fahren... so weit, dass die Fußrasten schon hoch kommen... wer was anderes sagt, der Lügt einfach nur oder denkt, dass die Sporttouringreifen noch auf einem Gripniveau von von 15-20 Jahren sind...


    /edit:
    Jetzt nochmal zu deinem Beispiel direkt:
    Wenn du dich verschätzt hast und mit ein paar KMH zu viel in die Kurve gegangen bist, war das erstmal dein Fehler...
    Wenn du dann keine Reserven mehr hast um die Maschine in eine tiefere Schräglage zu bekommen (und somit den Kurvenradius zu verkleinern), dann ist das auch dein Fehler und ein Sportreifen hätte dir dann auch nichts genützt...
    Der Reifen hat da keinen Fehler gemacht.. der Reifen hält auch mehr Schräglage ohne Probleme aus.... der einzige der dann der Schuldige wäre ist der Fahrer und nicht das Motorrad oder der Reifen.


    Ja wahrscheinlich. Wobei das Flattern jetzt nicht stärker ist als bei der Originalbereifung. Die Tracer ist da eben anfälliger als andere Bikes, gerade in Verbindung mit weiteren Stoffkombis, dem originalen Windschild und den Handguards.


    Letzter Post dazu.
    Yamaha empfiehlt aber den D222 nicht explizit. Somit ist diese zitierte Stelle für die Tracer nicht relevant.
    Der D222 steht weder als empfohlener Reifen im Handbuch noch sind andere Reifen im Fahrerhandbuch aufgelistet.


    Genau den Fall mit den aufgelisteten Reifen im Handbuch habe ich oben auch beschrieben.


    /EDIT:
    Das oben von mir geschriebene stimmt nicht. Im Handbuch steht der D222 doch als "explizit freigegebener Reifen" für die Tracer. Verdammt :icon-mrgreen:

    Da hat sich Yamaha aber echt dämlich angestellt.. im Handbuch explizit den D222 als freigegeben Reifen erwähnt aber im Fahrzeugschein unter Feld 22 nichts geschrieben... das ist echt dämlich.


    Das PDF bitte richtig lesen.
    In dem Dokument geht es vor allem um den Fall, dass zwar im Schein nur Maße und keine Marke vorgegeben sind, aber im Feld 22 dafür ein Verweis auf das Handbuch steht. Wenn im Handbuch dann ein spezieller Reifen genannt wird, dann besteht natürlich auch wieder die Reifenbindung.
    Es steht aber auch explizit im PDF, dass wenn im Feld 22 nichts steht, es eben keine Reifenbindung gibt!


    Zitat:
    "2.2. Vorgeschriebene Reifen im „neuen“ Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
    In den neuen Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I), die seit September 2005 aus-
    gestellt werden, erscheinen die vorgeschriebenen Reifendimensionen in der rechten Datenspalte
    unter den Punkten 15.1. und 15.2. Auf mögliche Reifenfabrikatsbindungen wird in dem Feld 22
    am unteren Ende der Datenseite hingewiesen (siehe Bild 2). Üblicherweise werden hier nicht die
    zugelassenen Reifenmodelle und –hersteller eingetragen, sondern es wird lediglich auf die Be-
    triebserlaubnis des Fahrzeuges verwiesen. Sind hier keine Eintragungen vorhanden, ist keine
    Reifenbindung gegeben.

    Der Hinweis „REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN“ deutet
    darauf hin, dass nicht jeder Reifen montiert werden darf, der den Dimensionsbezeichnungen in
    den Feldern 15.1. und 15.2. entspricht. In diesem Fall muss im Fahrerhandbuch, der Bedie-
    nungsanleitung oder in einer möglichst aktuellen Unbedenklichkeitserklärung nach den zulässi-
    gen Reifentypen gesucht werden.
    "


    Bei der MT09 Tracer ist Feld 22 im Schein leer.. komplett leer 8-)


    Aber ich betone nochmal, dass , wenn man sich unsicher bzgl. der Eignung der Reifen für die Maschine ist, man definitiv auf die Reifenempfehlungen der Reifenhersteller hören sollte! Die sind schon sinnvoll aber eben nicht rechtlich bindend für die Tracer.


    Alle Maschinen die keine direkte Reifenbindung im Brief/Schein stehen haben sondern nur noch die Maße der aufgezogenen Reifen (meist nur Maschinen ab 2013/2014), können aufziehen was sie wollen so lange diese Maße eingehalten werden. Genauso wie beim Auto. Das ist das, worauf ich mich beziehe.


    Eben genau das was in deinem Zitat geschrieben wird: Richtline 97/24/EG (NICHT EU!!!)


    Hier mehr Infos für dich:
    https://www.ifz.de/reifen-fabrikatsbindung/



    Ich fahre den RoadAttack seit knapp 6000km auf meiner Tracer. Würdest du den Thread kennen, wüsstest du das ;)



    Das heißt, die Reifen sind erlaubt auf der Tracer zu fahren aber Conti übernimmt keine Verantwortung in Folge eines Unfalls (aber welcher Reifenhersteller übernimmt bei einem Unfall überhaupt schon mal irgendwas... ).


    P.S.
    Wer haftet?


    Eine Marktbeobachtungspflicht der Motorradhersteller besteht in jedem Fall (siehe auch Interview Seite 127). Das sieht auch das Bundesverkehrsministerium so: »Die Verant-wortung dafür, dass alle auf dem Markt befindlichen, typgenehmigten Reifen in den für den Motorradtyp vorgegeben Reifengrößen zu keinen fahrdynamischen Sicherheitspro­blemen führen, trägt der Hersteller selbst. Werden jedoch die notwendigen Fahreigenschaften nur mit bestimm-ten Fabrikaten erreicht und somit in der Typgenehmigung aufgeführt, sind diese Beschränkungen für den Ver­braucher bindend.« Also muss der Hersteller ohne Reifenbindung notfalls schwarze Listen erstellen mit Pneus, die sicherheitsgefährdend sind – wenn es die denn gibt. Bei Unbedenklich­keitsbescheinigungen und Freigaben haften die Aussteller, genauso wie der Prüfer, der ein Gutachten über eine Änderungsabnahme von Reifen ver­-fasst. Der Motorradfahrer und -halter ist jedoch für die Betriebssicherheit des Bikes immer mitverantwortlich. Zieht ein Pilot, dessen Motorrad eine Reifen-markenbindung hat, einen nicht frei­ge-gebenen Pneu auf, erlischt die Betriebserlaubnis.
    http://www.motorradonline.de/m…markenbindung.157300.html

    Der Akrapovic passt besser zum Design der MT09, ist nicht ganz so laut und ist minimal tiefer vom Klang.


    Der Ixil Hyperlow sieht auch gut aus, ist lauter und "präsenter" vom Klang.


    Die Akrapovic-Anlage ist schon wirklich toll und meiner Meinung nach ingesamt etwas besser als die Ixil Hyperlow.... aber 500-600€ mehr investieren? Die Entscheidung liegt nur bei dir, dass kann dir keiner abnehmen.



    P.S. Ich fahre aus Preisgründen auch die Hyperlow auf der MT 09 Tracer. Habe aber sogar nur 360€ bezahlt.. Schnäppchen bei ebay.


    Und genau hier liegt das Problem... eine Mail eines Kundenbetreuers ist keine offizielle rechtsgültige Meldung sondern eben einfach nur ein Text.


    Wenn der Reifen auf der Tracer wirklich gefährlich ist, dann muss Conti nach aktueller Rechtssprechung ein Bedenklichkeits - / Verbotsschreiben offiziell rausgeben.
    Nach aktueller Rechtssprechung darf man nun mal bei der Tracer jeden Reifen fahren der den Angaben in den Papieren entspricht. Schließt ein Hersteller einen Reifen von dieser Regel aus, dann muss er das offiziell kundgeben.


    Es reicht eben nicht mehr aus nur keine Reifenfreigabe mehr zu veröffentlichen. Das hat früher gereicht aber nach dem neuen Gesetz eben nicht.

    Komisch,


    ich hatte Conti auch vor kurzen angeschrieben und da wurde mir mitgeteilt, dass die Fahrtests für die MT09 Tracer noch nicht gestartet wurden und es deswegen noch keine Freigaben gibt.
    Die Fahrtests sollen Anfang 2018 starten und dann soll es auch Freigaben geben.


    Wobei es mich eh wundern würde, wenn ein Standard-Kundenbetreuer, der Mails bearbeitet, Einsicht in die Internen Testdokumente und internen Testpläne hat. Das ist sehr, sehr unwahrscheinlich.


    Falls es wirklich ein "No-Go" für den Reifen auf der Tracer geben würde, dann müsste Conti das offiziell machen. Sie müssten den Reifen also offiziell für die Tracer verbieten lassen. Sozusagen das Gegenteil der Unbedenklichkeitserklärung.


    Das machen sie aber auch nicht.... das ist alles so "lala" und nichts Handfestes, dass nervt.


    P.S. Ich gehe auch davon aus, dass es das Hochgeschwindigkeitspendel ist, was Conti da aufgefallen ist. Das hat aber (leider) nichts mit dem Reifen zu tun sondern ist der Bauart der Tracer verschuldet.

    Der Fender sollte der gleiche sein. Gibt es vergleichsweise günstig bei ebay (original).


    P.S.


    Normaler Weise hat man bei einem Bremsscheibenschloss doch noch so ein gelbes/rotes Kabel dran was man um den Gasgriff/Bremshebel/Kupplungshebel macht. Eben genau dieses Kabel soll dich als Fahrer und auch die Diebe daran erinnern, dass da ein Bremsscheibenschloss installiert ist und man nicht einfach losfahren kann ;)


    Ohne so ein Kabel würde ich ein Bremsscheibenschloss nicht nutzen.