Probleme gibt es keine, natürlich läuft die Kiste mit dem alten Sprit. Manche starten evtl. schlechter. Aber es ist bekannt das der Benzin nach ca 3 Monaten anfängt - ich sag´s mal laienhaft - auszugasen. In einem komplett luftdichtem Behältnis wohl eher nicht, bzw. erst nach ca einem Jahr. Ich halte es da wie mit dem Bier, ich sauf ja auch kein überstandenes billiges Bier, da lass ich doch mein Mopped nicht mit altem Sprit in den Frühling starten. ![]()
Beiträge von bikinghunter
-
-
Manche schreiben, dass sie den Tank bis zum Rand füllen, mache ich ja auch. Allerdings bedenkt dann auch diese abgestandene, alte Plörre wieder rauszutun, bzw. größtenteils vor der ersten Ausfahrt mit frischem Spirt aufzufüllen.

-
Zitat von poolkAlles anzeigen
Eine Laufleistungsübersicht- / vergleich auf der MT-09 2017
Erstbereifung Dunlop 2500km (2mm)
Roadtec 01 8000km (1.5-1.6mm)
CRA3 8000km 3.1-3.3mmSehr gut!
8000 km und noch über 3 mm Profil? Schiebt ihr euer Motorrad?

Ein Bekannter Tracianer war nach 5800 km unter Mindestprofiltiefe.

-
Zitat von Wolfgang MSAlles anzeigen
Die Freigabe gilt nur für die Tracer RN29 bis BJ 2016 nicht aber für die Tracer RN43 ab BJ 2017. Sind von der Zulassung her zwei unterschiedliche Typen.
Aber es ist dasselbe Motorrad. Auf der RN43 ist nur der Test noch nicht absolviert worden. Anders als beim Road Attack, bei dem wir nicht genau wissen, warum er keine Freigabe hat, wird der Sport Attack auch hier eine erhalten. Klar ist noch nicht schriftlich, aber hier sollte man nicht das ungewisse Gefühl wie beim RA haben.
-
Für die Tracerfahrer: Wenn ihr Bedenken wegen der Freigabe für den Road Attack habt, montiert doch den Sport Attack, der hat eine Freigabe für die Tracer bis BJ 16, wird dann wohl auch für das BJ ab 17 gelten. Der passt eh besser zur Tracer. Lieber ein bisschen weniger Laufleistung, dafür noch mehr Performance, Freigabe und ein gutes Gefühl unterm Hintern.
-
Zitat von BiteMeAlles anzeigen
Eine Information wäre vielleicht auch angebracht. Allerdings haben wir ja in Österreich die Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. In diesem Bereich - nehmen wir an - ist der Reifen ohne Gefahr fahrbar. Gut man könnte jetzt argumentieren, wir fahren ja auch in Deutschland mit diesen Reifen, bzw. auch in Österreich über 200 km/h, auch wenn es nicht legal wäre. Ich persönlich vertrete die Meinung, als Kunde hat man auch eine gewisse Holschuld und sollte nicht immer alles auf Produzenten abwälzen. In diesem Fall könnte man ja auch darüber diskutieren, ob Yamaha was falsch gemacht hat. Der Reifen an und für sich hat ja nicht das Problem auf anderen Maschinen.
Ich persönlich werde diesen Reifen nicht aufziehen, obwohl wir diese Freigabe nicht brauchen, da ich die Tracer auch mal so richtig loslasse und an die 200 km/h Grenze fahre. Leider war er auf meinem Radar für die kühleren Oktober und November Tage. Der andere Sporttouren-Reifen (Roadtech01) ist bei mir ja durchgefallen. Ich werde dann mal meinen jetzigen testen, vielleicht ist ja auch ein reiner Sportreifen bei kühlen Alpenetappen sehr gut fahrbar.
-
Zitat von podencoAlles anzeigen
Hier die Antwort vom 21.07.2017 für meine Tracer Bj.2015:
"Hallo Herr XXXX,
für die RN29 ist der RoadAttack 3 leider nicht freigegeben, der Reifen harmoniert nicht mit der Tracer.Harmoniert nicht? Na da hat er ja was mit dem Roadtech01 gemeinsam. Schön, dass es sehr gute Alternativen gibt.

-
Zitat von yamo01Alles anzeigen
Ich nähere mich mit meinem RT01 nun langsam der Verschleißgrenze. Nun überlege ich ob ich mir wieder den RT01 hole oder aber evtl. den M7RR.
Gehalten hat der RT01 bisher ca. 6000 km. Ich hab nun langsam den Eindruck, dass er etwas nachlässt, kann aber auch Kopfsache sein, so ganz 100% vertraue ich ihm nicht mehr merke ich...Dein Kopf täuscht dich nicht. Er lässt stark nach.
-
Wäre schön sehr interessant, welches negative Fahrverhalten aufgetreten ist.
-
Kann ich nur bestätigen. Noch einen Tick besser als der Conti Sport Attack. Ich Vergleich zum Road Attack 3 spürbar spritziger, wendiger und leichtfüßiger. Mal abgesehen vom größeren Grenz-, sprich Sicherheitsbereich.