Antwort meiner Versicherung:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr XXX,
Ihre untenstehende E-Mail wurde mir zur Beantwortung weitergeleitet.
Ich darf daher mitteilen, dass ich, sofern die Reifen in Größe sowie Load- und Speed-Index genau den Fahrzeugpapieren entsprechen und die entsprechende Mindestprofiltiefe aufweisen, keine Deckungsprobleme sehe.
Dazu auch der Verband der Reifenspezialisten Österreichs unter:
http://vroe.at/navigation/powe…eid,106,_language,de.html
Mit freundlichen Grüßen
Logo Generali Gruppe
Leiter Kfz-Schaden
Schadenversicherung-Leistung
Generali Versicherung AG
bei Motorrädern war es früher üblich, dass im Typenschein nicht nur die Dimension der Reifen sondern auch eine Herstellerangabe für Reifen eingetragen war - sogenannte Reifenbindung.
Nun ist es so, dass Motorradhersteller nur noch die Dimension der Reifen vorschreiben und keine "Markenbindung" (maximal in der Bedienungsanleitung eine Empfehlung).
Viele Reifenhersteller machen mit ihren Reifen und unterschiedlichen Motorrädern Tests und stellen dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. eine Reifenfreigabe aus.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
was wäre wenn ich auf meinem Motorrad Reifen montieren lasse, der keine sogenannte Freigabe des Reifenherstellers hat?
Polizei und Öamtc (Pickerl) ist das egal (gibt ja keine Bindung).
Aber was würde die Haftpflicht- bzw. die Vollkaskoversicherung im Falle eines Unfalles machen? Entfällt der Versicherungsschutz? Zahlt die VK? Was passiert wenn in dieser Konstellation ein Personenschaden entsteht?
Es wäre nett, hier eine verbindliche Auskunft der Versicherung zu erhalten - Danke
Danke
Georg XXX
PS: habe aus Datenschutzrechtlichen Gründen den Namen des Schadensreferenten hier nicht veröffentlicht.