Dann hats doch was genützt
Beiträge von Hibbelharry
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Ich finde die eigentliche Fragestellung diffus und verstehe auch den Sinn des Threads nicht so ganz, weil wir hier diffus über unkonkrete Dinge sprechen, an denen wir Sachverhalte festmachen könnten. Ich finde damit hat dieser Thread sonen Charakter wie eine allgemeine Anleitung zum Steinwurf oder zumindest Popcorn-Charakter. Im ersten Post gehts schon los weil das Wort freiwillig da empfunden sone merkwürdige Deutung kriegt:
ZitatTut mir leid Herr XXX, aber dieser Schaden wird von unserer ""Freiwilligen Garantie"" nicht abgedeckt
Was da glaube ich ganz wichtig ist: Der HERSTELLER, hier also Yamaha, gibt freiwillig eine Garantie auf sein Produkt. Das müsste er rechtlich nicht, tut er aber, und das ist daran der freiwillige Part. Die Garantiebedingungen sind dann aber recht formal und nachlesbar geregelt, und gehen in aller Regel wie auch hier bei der MT weit über die Gewährleistungspflichten hinaus.
Mein Recht als Kunde für Gewährleistung beim Kauf eines Produkts hat wiederum der HÄNDLER als Vertragspartner pflichtgemäss zu gewähren, und in den ersten 6 Monaten nach Übergang muss er bei strittigen Punkten den Gegenbeweis des Mangels anstellen, wenn er ihn nicht übernehmen will.
Bei Gewährleistung geht es auch wirklich nur um Mängel die bei Übergabe schon vorhanden waren, oder in ihrer Sache bereits zum Zeitpunkt der Übergabe veranlagt waren. Dazu nochmal im Gegensatz deckt die Garantie Mängel ab, egal wann diese (innerhalb der Garantiezeit) auftreten.
Wenn du jetzt also Mängel hast, die du beseitigt sehen möchtest (du sagst uns ja nicht welche...) und Gewährleistung dafür in Anspruch nehmen möchtest, wäre es absolut schlau, diese dem Händler schnellstmöglichst anzuzeigen und nicht damit zu warten. Gewährleistung ist auch kein Totschlagargument für eigene Befindlichkeiten, auch wenn geschickte Zeitgenossen gerade in den sechs Monaten sowas daraus machen können und danach ist das Ganze bei uns MT-Käufern beinahe auch witzlos weil der Garantiezeitraum nicht kürzer ist als die Gewährleistungszeit.
Wollen wir wenn nicht lieber über konkrete Sachverhalte an Praxisbeispielen reden ?
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Kondenswasser im Pott ist ja auch zu gewissen Teilen eine klimatische Frage beim Standplatz...
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Mir ging beim lesen viel zu schnell das Popcorn aus
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105 Grad sind doch ok. Solange das Kühlsystem unter normalem Druck steht kocht da ja nix, und wenn ihr steht, wo soll die Kühlung herkommen ausser vom Lüfter ? 80 Grad bei normaler Fahrt jetzt klingt ebenso normal. Viel eher geht der Thermostat im Kühlkreislauf ja gar nicht auf.
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Deiner eigenen Beschreibung nach weisst du aus alter Erfahrung, was es bedeutet, sich auf 2 Rädern zu bewegen. Die MT ist ein wundervoller Bundesstrassenblitz, das ist auch mein eigenes Primäreinsatzgebiet, und das passt wohl auf dein Profil. Als Japanerin dürfte sich die MT auch langfristig eher unkompliziert zeigen. Wenn dich deine nicht vorhandene Frage mal als "Ist die MT-09 das richtige Moped für mich ?" interpretiere, würde ich glauben: Ja das könnte ganz gut passen. Aber red doch einfach mal mit einem Händler und bitte um eine Probefahrt, das eigene Empfinden ist noch viel wichtiger als jede Forenmeinung
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Zitat
Heißt: Wenn du eine bekommst beim Kauf, dann ist diese bindend und nicht mal so mal so! Bezogen war das auf den Post von Hibbelharry dass man Garantie simpel und ohne Folgen beschneiden könne - das kann man nicht. Die Bedingungen der Garantie stehen von Anfang an fest und es gibt nichts dran zu rütteln =)
Hab ich blöde ausgedrückt: Ich meinte das man beim Kauf ja keine "normale" Garantie bekommen muss, und wenn man nicht fragt oder sich sie zusichern lässt, man sich später "beschnitten" wiederfinden kann, wenn irgendwas ist.
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Gerade gelesen:
ZitatSo nur halb richtig. Da du ja beim kauf ne Garantie hast, ist diese auch bindend
Nee, was ein Händler geben muss ist Gewährleistung. Garantie ist freiwillige Leistung. Wenn Yamaha sagt keine Garantie in Deutschöand für einen Importbock (was ich nicht weiss ob die das sagen...) und der Händler auch nicht freiwillig Garantie gibt hat man nur Gewährleistung. Und Gewährleistung betrachtet Schadensfälle einfach anders, die beiden Wörter mit G bedeuten wahrlich jeweils was anderes.
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Moment...
da steht nicht das was gemacht wird, da steht nur das soll sich jemand ansehen... das ist ein grosser Unterschied.
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Threat ist auch schön als Wort
Aber es ist schon auffällig, unsere Sabine redet gern und unterscheidet sich damit massiv von...
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