Garantie abgehnt ? - Dann eben Gewährleistung ?

  • #1

    Hallo Gemeinde


    Es soll ja Fälle geben in dem der Hersteller in den ersten 6 Monaten ab Verkauf sagt : >> Tut mir leid Herr XXX, aber dieser Schaden wird von unserer ""Freiwilligen Garantie"" nicht abgedeckt <<. Da der Verkauf des Fahrzeugs aber noch nicht länger als 6 Monate zurückliegt und ein Mangel / Schaden nach Ansicht des Käufers vorhanden ist, gehen heutzutage Gerichte davon aus dass der Schaden / Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Zusätzlich obliegt die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer dass der Schaden / Mangel bei Übergabe eben nicht vorhanden war, aber das nur am Rande. Hat jemand von Uns schon Erfahrungen zu diesem Thema machen können ? Oder kennt sich von uns Einer besser damit aus ?

  • #2


    So leicht ist es leider nicht. Man muss immer noch einen Grundmangel beweisen laut BGH und kann dann erst auf die Beweislastumkehr zurückgreifen.


    Hast ein konkretes Problem?

    MT-07 Race Blue

  • #3

    Hallo Leser, bis jetzt noch nicht. Aber falls YAMAHA nicht die Mängel rechtzeitig beseitigt ( innerhalb 6 Monate ab Übergabe ) die ich für nötig erachte könnte es ja ein Problem werden. Die Beweislastumkehr habe ich zu tragen, nachdem 6 Monate ins Land gezogen sind. Beweislast hat der Händler in den ersten 6 Monaten ab Übergabe. Den grundmangel beweisen ist für mich einfach. Da sag ich : Schaut her, das da + das da und das. Aber ich weiß was du meinst. Du meinst dass das , und das und das da überhaupt ein Mangel ist.

  • #4

    Habe mein Mopped vor zwei Wochen abgeholt und vor einer Woche bei der ersten Dunkelfahrt gemerkt, dass die Birne vom Abblendlicht defekt ist und ich nur mit Standlicht fahre. Habe bei hellem Tageslicht keine Lichtprobe gemacht, als ich sie abgeholt hab aber darf ja eigentlich bei nem neuen Mopped nicht sein. Birne kostet zwar "nix", aber geht ja um's Prinzip...



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  • #5

    Ich finde die eigentliche Fragestellung diffus und verstehe auch den Sinn des Threads nicht so ganz, weil wir hier diffus über unkonkrete Dinge sprechen, an denen wir Sachverhalte festmachen könnten. Ich finde damit hat dieser Thread sonen Charakter wie eine allgemeine Anleitung zum Steinwurf oder zumindest Popcorn-Charakter. Im ersten Post gehts schon los weil das Wort freiwillig da empfunden sone merkwürdige Deutung kriegt:



    Was da glaube ich ganz wichtig ist: Der HERSTELLER, hier also Yamaha, gibt freiwillig eine Garantie auf sein Produkt. Das müsste er rechtlich nicht, tut er aber, und das ist daran der freiwillige Part. Die Garantiebedingungen sind dann aber recht formal und nachlesbar geregelt, und gehen in aller Regel wie auch hier bei der MT weit über die Gewährleistungspflichten hinaus.


    Mein Recht als Kunde für Gewährleistung beim Kauf eines Produkts hat wiederum der HÄNDLER als Vertragspartner pflichtgemäss zu gewähren, und in den ersten 6 Monaten nach Übergang muss er bei strittigen Punkten den Gegenbeweis des Mangels anstellen, wenn er ihn nicht übernehmen will.


    Bei Gewährleistung geht es auch wirklich nur um Mängel die bei Übergabe schon vorhanden waren, oder in ihrer Sache bereits zum Zeitpunkt der Übergabe veranlagt waren. Dazu nochmal im Gegensatz deckt die Garantie Mängel ab, egal wann diese (innerhalb der Garantiezeit) auftreten.


    Wenn du jetzt also Mängel hast, die du beseitigt sehen möchtest (du sagst uns ja nicht welche...) und Gewährleistung dafür in Anspruch nehmen möchtest, wäre es absolut schlau, diese dem Händler schnellstmöglichst anzuzeigen und nicht damit zu warten. Gewährleistung ist auch kein Totschlagargument für eigene Befindlichkeiten, auch wenn geschickte Zeitgenossen gerade in den sechs Monaten sowas daraus machen können und danach ist das Ganze bei uns MT-Käufern beinahe auch witzlos weil der Garantiezeitraum nicht kürzer ist als die Gewährleistungszeit.


    Wollen wir wenn nicht lieber über konkrete Sachverhalte an Praxisbeispielen reden ?

  • #6

    Hallo Hibbelhary, vielen Dank für deine sehr ausfürliche Antwort. Ich habe extra nichts konkretes erwänt um hier die >> Bei mir ist das so und so gemacht worden-Antworten rauszuhalten. Oder die >> Wenn das bei mir wäre würde ich..........-Antworten. Es ist nämlich leicht über ein Problem was zu sagen, wenn es einen selber nicht betrifft. Ich hätte gerne Rat gehabt über die Sache an sich. In unserer aktuellen Gesetzgebung wird ja auch nicht immer über konkrete Fälle gesprochen, sondern die Gesetze sind zum Teil auch etwas diffus und unkonkret.


    In meinem Vertrag steht allerdings dass Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in 2 Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes verjähren. In dem du sagst ich solle lieber sofort zu meinem Händler gehen anstatt zu warten hast du mir einen guten Rat gegeben.

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