Hallo Gemeinde
Es soll ja Fälle geben in dem der Hersteller in den ersten 6 Monaten ab Verkauf sagt : >> Tut mir leid Herr XXX, aber dieser Schaden wird von unserer ""Freiwilligen Garantie"" nicht abgedeckt <<. Da der Verkauf des Fahrzeugs aber noch nicht länger als 6 Monate zurückliegt und ein Mangel / Schaden nach Ansicht des Käufers vorhanden ist, gehen heutzutage Gerichte davon aus dass der Schaden / Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Zusätzlich obliegt die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer dass der Schaden / Mangel bei Übergabe eben nicht vorhanden war, aber das nur am Rande. Hat jemand von Uns schon Erfahrungen zu diesem Thema machen können ? Oder kennt sich von uns Einer besser damit aus ?