Wird (hoffentlich) nicht kommen .... und das Geplänkel mit dem Fahrtenbuch ist bereits geltende Rechtslage. Begeht man einen punktbewerteten Verstoß (einer reicht!) und kann der tatsächliche Fahrer = Täter nicht ermittelt werden, so kann die Behörde die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen (idR 6-12 Monate).
Beiträge von Leser
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Das ist das Gewinde zuviel, welches bei der 07er für einen Montageständer fehlt
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Hallo,
habe diese schöne Zusammenstellung vom TÜV Hamburg gefunden und möchte euch diese nicht vorenthalten:
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
Hier dürften die meisten Fragen, die sich im Forum stellen, beantwortet werden
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Weiß nicht ob das hier schon verlinkt wurde, auf jeden Fall eine schöne Zusammenfassung:
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Zitat von Reverent
gehen heutzutage Gerichte davon aus dass der Schaden / Mangel schon bei Übergabe vorhanden war.
So leicht ist es leider nicht. Man muss immer noch einen Grundmangel beweisen laut BGH und kann dann erst auf die Beweislastumkehr zurückgreifen.
Hast ein konkretes Problem?