Beiträge von Leser

    @ Goody
    Dunkelfarbig scheint es zu sein laut Produktbilder zum "Aufträufler".


    @ Steve
    Warum nur "eine Zeit lang" und jetzt nicht mehr? :eusa-think:



    An 2.500 km Laufleistung glaube ich auch nicht, aber dann werde ich das mal testen. Gute finde ich, dass es einen "Aufträufler" gibt und ich keine Spraydose nehmen muss.

    Hallo,


    nachdem die Diskussion zwischen Dry Lube und/oder Scottoiler bereits in fast allen Motorradforen ein (offenes?) Ende fand, bin ich auf das Produkt "HKS-Czech" gestoßen, was angeblich mit einem Schmierintervall von 2.500 km auskommen soll.


    Hat jemand das Produkt schon ausprobiert und kann berichten?
    Hier der Link zum Produkt: http://www.hks-czech.de/home.html


    Gibts nur im speziellen Fachhandel oder auf Ebay, ganz billig ist es auch nicht...



    Mir ist an einem Schmiermittel ganz wichtig, dass es nicht sifft/spritzt wie bei "normalem" Öl/Fett und dann natürlich der Name Programm ist: es muss nicht nur haften, sondern auch schmieren!

    Hehe, die Zustellung wird schwierig ... vll bekommt die Klage der Deutsche Wetterdienst? :eusa-whistle:


    Ein Schmankerl aus einer Bundesverfassungsgerichtsentscheidung darf ich euch aber nicht vorenthalten:



    Sachen gibts ... :eusa-snooty:


    Nur "Mai" ist etwas zu unpräzise zur Annahme eines relativen Fixgeschäftes, dass nach § 323 II Nr. 2 BGB ohne Fristsetzung zum sofortigen Rücktritt berechtigt. Da müsste/sollte eher etwas stehen wie "Lieferung spätestens Mai" oder dem Händler muss klar sein, dass man eine Tour/Urlaub starten möchte o.ä. - mit Hilfe eines Advokaten kann man das hinbiegen, so von wegen obj. Vertragsumstände wie Saisonstart usw. :eusa-whistle:


    Bei der Angabe "Mai" wäre der Händler aber ab 1. Juni in Verzug nach §§ 280 I, II, 286 I, II Nr. 1 BGB und er müsste für den Verzögerungsschaden (weiter oben bereits etwas ausgeführt) einstehen.


    Zur Länge der Frist für einen Rücktritt: Sie muss angemessen sein; dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Frist die Leistung nicht erst ermöglichen sollte, sondern die letzte Möglichkeit zur Erfüllung geben soll. Man muss auch keinen bestimmten Zeitraum angeben; sollte man z.B. nur 3 Tage Frist gewähren so wäre das wohl zu wenig, aber die Rechtswirkungen treten nach Ablauf der angemessenen Frist trotzdem ein, d.h. ich kann dann nach 3 Woche trotzdem zurücktreten.
    Bei der "angemessenen" Frist kommt es - wie so oft - auf den Einzelfall an. Die 6 Wochen von Quicksilver sind daher nicht zu verallgemeinern und wären hier meines Erachtens zu lange.


    Wieso ist das klar? :eusa-think:
    Könnte doch ein spezifischer ABS-Problem nur bei der 09er sein? Hab ich zumindest gedacht, weil ich hier bisher nichts anderes gelesen hatte.



    Wenn ich es nicht übersehen habe, dann aber nur die besagte Stückelung; im Link in der Form Fg.-Nr.: JYARN296000000301 bis JYARN296000003494

    Die 09er ist nicht allein....


    http://www.motorradonline.de/m…-400-mt-09-xv-950r/530244


    Hier finden sich auch die kompletten Fahrgestellnummern, falls jemand mit der bereits genannten "Stückelung" nicht bescheid weiß.


    Aber es gilt:


    @ Randy


    Puh 200 Euro, das wäre mir dann doch etwas zuviel als "Nichttourer" für die ein oder andere Wochenend-Runde.


    Habe mir die Midlands mal im Duo für 95 Euro bei Amazon bestellt und werde sie mal testen.


    Ja so siehts wohl aus :icon-mrgreen:


    Ok, da habe ich Haupt- und Zentralständer durcheinandergeworfen :eusa-whistle:
    Sieht in der Tat nicht schlecht aus, muss man sich mal überlegen 8-)

    Hi Vestibular,


    ich bin baldiger Inhaber der kleineren Schwester, der 07 ;)
    Außerdem kann ich mir jetzt gerade nicht vorstellen, wie mir ein Hauptständer beim Rangieren in einer beengten Garage helfen möchte? :eusa-think: