Beiträge von Leser


    Cool :icon-mrgreen:
    Nur noch eine Frage: Handschuhclips? :eusa-think: Wie wird da jetzt gefunkt? Schalter am Kabel, dass man auch mit Moped-Handschuhen bedienen kann?


    Da hat man dann wahrscheinlich mit den Unterlagen den Unterricht vorbereitet, mit denen man selbst noch gelernt hat :icon-mrgreen:



    Genau und das rechtliche Konstrukt versteht man eben auf anhieb als Nichtjurist nicht sofort - denn was will ich denn mit einem Vertrag, wenn der eh nicht erfüllt werden kann ?! :eusa-think:
    Antwort: Wenn der Vertrag nichtig ist, dann habe ich auch keinerlei vertraglichen Ansprüche gegen die andere Vertragspartei. Genau dies möchte man aber verhindern (deshalb die Reform 2002), da diese vertraglichen Ansprüche für mich als Anspruchssteller günstiger sind (weniger Voraussetzungen, andere Beweislast usw.).


    Richtig - aber jetzt sind wir bei einem anderen Nichtigkeitsgrund.
    Früher war in der Juristerei umstritten, ob auch die anfängliche Unmöglichkeit die Nichtigkeit zur Folge hat. Eine Antwort darauf hat der Gesetzgeber 2002 mit dem neuen § 311a Abs. 1 BGB gegeben.


    Dein genannter Nichtigkeitsgrund hat das BGB bereits seit 1900 aufgeführt (wie Sittenwidrigkeit usw.) und war nie umstritten ;)

    @ Santa


    Richtig, ich habe auch extra Absatz 1 in meinem Beitrag genannt und nicht den Absatz 2, der lediglich die Rechtsfolgen klärt, weil gerade keine Nichtigkeit vorliegt, aber auch das ursprüngliche geschuldete wegen Unmöglichkeit nicht geleistet werden kann.
    Deine Aussage


    ist seit 2002 falsch, da § 311a Absatz 1 BGB gerade dies nicht möchte.


    Dein Auszug aus Wikipedia beschreibt lediglich, was man unter Nichtigkeit zu verstehen hat. Wann etwas nichtig ist, sagt dieser Artikel nicht. Wiki schreibt bestimmt auch etwas zur anfänglichen Unmöglichkeit.


    Das ist mir bei diesem Namen klar :icon-mrgreen:


    Danke für eure Tipps/Links, nutzt du das DeTeWe selbst, Santa?


    @ trixi
    Danke für deinen Tipp. Also ein Kilometer würde mir/uns sicherlich ausreichen, da man ja oft nur zu zweit fährt und keine ganze Biker-Gruppe zwischen ersten und letztem ist.


    santa
    Richtig ;)


    Nein, auch das ist seit 2002 (Schuldrechtsreform) nicht mehr der Fall, vgl. § 311a Abs. 1 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/311a.html) :auto-biker:


    @ Heinzels


    Ja, das habe ich auch gelesen. Erste 07er ohne ABS gibts beim Hester zu bewundern; die Maschinen mit ABS kommen Ende März.

    Hallo,


    bin idR mit einem Kollegen auf dem Bike unterwegs und ein kurzes abstimmen während der Fahrt wäre öfters mal nicht schlecht. Welche Erfahrungen habt ihr mit solchen Funksets gemacht? Wie viel muss ich mind. ausgeben? Auf keinen Fall möchte ich "Dauerkontakt" haben; evtl. eine Lösung mit Schalter (?) oder Reaktion aufs sprechen, dass erst dann der Kanal freigeschaltet wird.


    Bekomme ich soetwas für 100-150 Euro? :eusa-think:


    Nein, so leicht geht das mit der "Nichtigkeit" nicht :naughty:
    Du hast - bis zur Ausübung deines Rücktrittsrechts - einen Anspruch auf die MT-09 zu den vereinbarten Konditionen.
    Interessant wird es dann nur wenn man bsp. das Moped für den Weg zur Arbeit benötigt, sich auf den Termin verlässt und die alte Möhre schon verkauft hat - für den entstehenden Schaden muss dann der Freundliche einstehen (Ersatzmoped, Leihfahrzeugmiete), sofern in Verzug.