Beiträge von Lazy

    moin monrain,


    "Bla bla bla, vielleicht sollten sich manche Leute vorher überlegen an welche Straße sie ziehen!"
    ja, das habe ich 2010 gemacht ! okay, nahe an der Bundesstraße... (gegenüber meiner vorherigen Wohnung aber eine deutliche Verbesserung - Autobahnzubringer!!),
    Anschauen der Wohnung und Mieten .... leider im Oktober ! War vom Lärmpegel her soweit okay. Man gewöhnt sich daran . Woran man sich nicht gewöhnt :
    an die Schwachmaten, die eine Bundesstraße mit einem Dragstrip verwechseln . Schlagartig ist eine Lärmspitze da, die man nicht erwartet.... das Erschrecken ist dann groß ... und die Wut !!! Der Schall kann nicht weg, geil für den Biker.... Schrecklich für die Anwohner !!
    in meinem Fall ist nicht die Frage , ob 200 km/h zu schaffen ist, sondern wieviel darüber...... :evil:
    meine Idee wäre so das schweizer Modell : richtig eins überbraten ! nich´ so mit 75€ sondern stilllegen des Moppeds und Entzug der Fahrerlaubnis ....
    und wenn der Einwurf kommt: " ich brauche den Schein doch beruflich..... (jammer-heuel-quengel)..."
    einfach die Gegenfrage stellen : "wenn Dein Schein soooooo wichtig ist...., warum fährsde dann soooo ??"
    "Der Mensch lernt nur durch Schmerzen !" sagte ein Philosoph - Recht hat er !


    @XII: Du hast es wieder schön auf den Punkt gebracht !!


    idS lazy

    Moin Katzenauge,


    nee, der erste Moppedfahrer war ein Stückchen voraus, die drei hinteren ca. 5m auseinander.
    Wenn der Kläger den Unfall "hat kommen sehen" und schon gebremst hat, so ist das durchaus möglich, rechtzeitig zum Stehen zu kommen.
    Für den dritten hätte es aber nie gereicht !
    Aber wurscht, wenn es schon Sachverständige/Richter nicht zweifelsfrei klären können, so können wir das mit Sicherheit auch nicht !
    Fazit: auch im Pulk Abstand halten !


    idS Lazy

    Moin !


    in diesem Falle ist es doch mehr oder minder klar: " Verursachung und Details dieses Sturzes konnten nicht aufgeklärt werden..."
    Kläger sagt: der Beklagte hat mich gerammt und mitgeschleift.
    Beklagter sagt: nein, ich habe ihn nicht gerammt.
    Die Beweismittelaufnahme konnte nicht eindeutig klären, wie die verschiedenen Kaltverformungen zustande gekommen sind....
    Dementsprechend keine eindeutige Schuldzuweisung möglich.
    Folglich bleibt jeder auf seinem Schaden sitzen. Punkt. So ist das gesetzlich geregelt.
    Ob das unserem Rechtsempfinden entspricht, ist ´ne andere Sache.


    Und nun ratet ´mal, weshalb ich, wenn ich denn in der Gruppe fahre, immer hinten zu finden bin !


    idS Lazy

    moin Harry,
    Lenkkopflager umbauen .... ist ja nun nicht ebenso einfach gemacht... und das bei einer KTM von Preis von 12.000+ ...
    da fehlen mir einfach die Worte
    naja ich dachte, diese Zeiten wären vorbei .....


    idS Lazy