Das ist mir schon klar dass da dann ein X steht, aber mir sagte man damals (weis nicht mehr wer), dass damit _kein_ Extrateil verbaut werden darf ohne Einzelabnahme. Klingt für mich auch logisch, da ja die Typengenehmigung die Grundlage jeglicher Homologation ist. Daher auch meine Frage. Wenn ein X im Schein steht und man "alles" verbauen darf, wäre das ja hirnrissig in CH ein Fahrzeug zu kaufen, weil man sich damit nur einschränkt.
Beiträge von slackito
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Ich glaub das ist aber auch nur so, wenn man das Teil schon montiert hat während man das Fahrzeug importiert, oder?
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Gerade Antwort vom MFK erhalten - das ECE Dokument (PDF) reicht natürlich nicht... blah. Aber selbst mit den 140 CHF für das Beiblatt bin ich noch ca. 300 EUR günstiger als von Hostettler und Konsorten. Leistungsmessung kostet 60 EUR, ich werde mal nachfragen ob es das im 3er Paket günstiger gibt und dann hier updaten
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schon mager für hohe Drehzahlen
Also ohne DB Killer gibt es ja das Leistungsdiagramm, das sieht doch ganz ok aus, nicht?
Wäre also maximal der DB Killer der Leistung frisst
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Also, Beiblatt kostet bei einem Importeur 140 CHF, ist noch irgendwie "okaaaaay", mit bisschen Bauchschmerzen. Komme ich auf jeden Fall günstiger als die Hostettler-Wucherpreise. Ich hab auch mal den MfK angeschrieben, ob es das CH-Gutachten so überhaupt braucht, wegen der EC/ECE/EG/Whatever-Dinger. Wenn das jetzt wirklich notwendig ist, zahl ich eben die 140.
Danke für die vielen Infos!
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Ich bin raus
Ja ne, ich versteh es nicht, sorry. Erklär doch mal bitte, was ich dem sagen soll. Für mich sind das alles bömische Dörfer. Wenn ich dir jetzt ankommen würde mit, "ja logisch wird das gefree'd, da ist der garbage collector, und das objekt hat keine referenz" - dann würde es dir vermutlich so gehen, wie mir jetzt
Meinst du wegen der EG-Gesamtgenehmigung? Also 4.8.4 e) ?
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Du brauchst keins.
https://asa.ch/wp-content/uplo…n/RL_2b_d_2019/index.html Seite 59
Die ganzen Richtlinien von der asa sollten sich mal die Schweizer durch lesen. Da geht viel mehr als viele wissen.
Auch für mein Wilbersfahrwerk in der RN29 hatte ich kein Beiblatt beim eintragen. Haltet die Richtlinien dem Prüfer gleich vor die Nase.
Dann weiss er gleich das man sich damit beschäftigt hat.
Kannst du für mich als Laien bisschen "tiefer" in die Materie gehen? Was genau soll ich dem sagen, was auf mich hier zutreffen würde?
Bei meiner RN29 hab ich vom Polo so einen Zettel mitbekommen fürs Fahrwerk. Für den Akra hab ich auch nochmal so ein Beiblatt, wo meine Fahrgestellnummer drauf steht.
Laut Wolfgangs Link wird das wohl von manchen Ämtern "akzeptiert", aber so ganz legal scheint das nicht zu sein. Wenn es mal eingetragen ist, dürfte das Problem erledigt sein, aber bis dahin... und der Auspuff wird idR nicht eingetragen.
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Aber die EG-Genehmigung ist nicht für CH, oder? Da brauchts doch nochmal so eine Extrawurst aka Konformitätserklärung aka Abzockerei
Leistungsmessung (vorher/nachher) kostet 120 EUR, würde ich machen wenn ich das hinbekomme, das Teil hier legal fahren zu können Hoffen wir mal dass es nicht an diesen schwachsinnigen Papieren scheitert
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Ja blöd, mal hoffen dass der Händler so ein CH-Gutachten hat, ansonsten kostet das Teil hier in CH fast 1500 CHF. Das ist fast der doppelte Preis
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Hostettler ist unverschämt teuer, da würde ich einfach aus Prinzip nicht kaufen. Polo hat mir damals für 20 EUR so ein Beiblatt für das Fahrwerk ausgestellt. Scheinbar hat der LV kein E, weil wenn E dann brauchts auch nichts extra - so jedenfalls mein Wissensstand.