Zitat von TarnkappenbomberAlles anzeigenNun mal schön ruhig bleiben. Wer hier Unsinn schreibt, wird sich noch herausstellen.
Wie Du ja selbst schreibst, handelt es sich bei der zweijährigen Gewährleistung um eine gesetzliche Regelung. Sie legt fest, welche Ansprüche der Käufer während der ersten beiden Jahre gegen seinen Vertragspartner hat. Die genaue Ausgestaltung kannst Du im Gesetz nachlesen, Stichwort Beweislastumkehr. Lesen hilft - wie so oft - auch in diesem Fall.
So: Die Garantie dagegen ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und ist für den Käufer nur dann interessant, wenn sie über die Gewährleistung hinausgeht. Ansonsten könnte der Hersteller sie sich sparen, denn die gesetzlichen Normen darf er natürlich nicht unterschreiten.
Ich weiß gar nicht, warum ich alles zweimal schreiben muss, damit man es einmal kapiert ...
Nein ist wieder falsch.
Du vermengst GARANTIE ( = freiwillige Leistung des Herstellers auf Produkt A. ) mit der gesetzlichen Gewährleistung. Was die Herstellergarantie beinhaltet steht in den Garantiebedingungen des Herstellers, um es auf die Seitenverkleidung aber zu beziehen, die ist nicht drin.
OT: Garantie/Gewährleistung:
http://www.channelpartner.de/a…d-gewaehrleistung,2593115
Ist in jedem Forum immer ein Thema, weil leider sehr irreführend, wie man an diesem Beispiel wieder merkt.