Zitat von Pelli
Moien,
wenn die Abgaswerte stimmen merkt der TÜV nix vom umprogrammieren.
fahre jetzt seit 34 Jahren Motorrad und hatte noch nie Probleme mit der Polizei.von außen sieht man es ja nicht im Gegensatz z.b.zu einem Powercomander oder sonstigen Zusatzboxen.
Gruß Guy.
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Bei einer mobilen Kontrolle mit Prüfstand kommst du damit aber nicht durch (die Polizei ist nicht blöd)… die erkennen damit nahezu alle Arten von Chip-Tuning, 10-Cent-Tuning, Black- oder Power-Box, Flashings (die einzig erlaubte ist das geänderte elektr. Gaspedal, sofern die Leistung der Maschine nicht erhöht wurde). Und im Zeifel wird das Fahrzeug beschlagnahmt und einem Gutachter vorgeführt.
Erlaubt sind natürlich eingetragene Tunings (durch TÜV; Dekra etc.), die auch den Kaskoschutz nicht einschränken, sofern dem Versicherer bekannt. Vorteil hier, bei seriösen Chip-Tunern wird eine Garantie (meist bis 100.000 km) gewährt auf die betroffenen Teile von Motor, Abgasanlage etc.