Beiträge von trixi


    Die Hersteller der Folien garantieren 8-10 Jahre Haltbarkeit. ABER: ich mache beruflich einiges an Gestaltung und Projektabwicklungen für Folierarbeiten zu Werbezwecken (mit bedruckten Folien). Da sammelt man etwas Erfahrung. Letztlich kann man es auch 10 Jahre drauflassen, aber die Gummierung des Klebstoffes verändert sich in diesem Zeitraum derart, dass das Ablösen eine Tortur wird. Nass aufgezogene Folien (mit Netzmittel wie z.B. Pril) lassen sich auch nach Jahren leichter entfernen (Hab da schon einige Schaufenster problemlos befreit von alten Klebefolien), aber wie der Kollege schon meinte, eignet sich das eher bei glatten Flächen, also weniger bei Wölbungen.

    Die Folierfolie lässt leichte Wölbungen ohne das Eincutten zu. Ein Ausstechen von Blasen ist bei richtiger Folierfolie nicht nötig (weil sich mikrokleine Perforationen bereits in der Folie befinden). Je runder desto leichter kommt die Folie mit ihren Dehnungseigenschaften an ihre Grenzen. Hier geht es dann nur mit einem Trennschnitt und leichter Überlappung (ca. 2-3mm weil sich die Folie mit den Jahren etwas zusammenzieht), da die Folien aber sehr dünn sind, sieht man das mitunter nicht. Wichtig: Überstände immer entgegengesetzt zur Schattenbildung, also nach oben überstehen lassen. Für die Schnittstellen eignen sich besonders natürliche Kanten des zu beklebenden Werkstücks. Grundsätzlich sollte spätestens nach 3-4 Jahren die Folie wieder entfernt werden, da sonst kaum noch von der Lackierung ohne großen Aufwand abzulösen.

    …und wichtig, immer von der Klebemitte nach außen (besonders bei Wölbungen). Ansonsten ist ein weiteres Paar Hände sehr hilfreich… alleine Folieren ist schon sehr fummelig. Beim Tank würde ich sogar zwei Helferleins nehmen (Zwei halten die Folie und der Dritte streicht mit dem Kunststoffspatel die Folie auf und hat dabei noch den Fön zur Hand)

    …man sollte sich auf dieses Gerichtsurteil nicht verlassen... wie ein im Schadenfall zuständiges Gericht entscheiden würde, kann schlecht vorhergesagt werden... und Praxis ist, dass Versicherungen die Kleidung bei Personenschäden immer zur Frage einer Mithaftung machen.


    @the.hai
    Das LG Urteil entspricht auch nicht meiner Rechtsauffassung… ich hab es nur gepostet, weil im krassen Widerspruch zu aktuellen Urteilen steht. Und das mit den Fahrschulen finde ich richtig. Gerade in der Fahrerausbildung von motorisierten Zweiradfahrern ist ein höheres Sturzrisiko gegeben.

    Steht eigentlich im Widerspruch zu einem aktuellen Urteil diesen Jahres… (man beachte den Schlusssatz)

    Motorradfahren ohne Schutzkleidung

    Gerade in den Sommermonaten kommt es bedauerlicherweise zu vielen Verkehrsunfällen mit Zweirädern. Glücklicherweise enden viele Verkehrsunfällen nur mit einem Blechschaden. Bei Personenschäden stellt sich regelmäßig die Frage eines Mitverschuldens. Mit einem aufsehenerregenden Urteil vom 17.06.2014 hat der Bundesgerichtshof nun entschieden, dass Radfahrer bei einem Unfall mit einem anderen – verkehrswidrig fahrenden – Verkehrsteilnehmer keine Mitschuld tragen und ihren vollen Schadenersatzanspruch erhalten, auch wenn ein Helm Kopfverletzungen verhindert oder gemindert hätte. Das Landgericht Heidelberg (Urteil vom 13.03.2014; Az.: 2 O 203/13) musste aktuell über die Frage entscheiden, ob ein Mitverschulden eines Fahrers eines Leichtkraftfahrzeuges gegeben ist, wenn dieser keine Schutzkleidung trägt. Diese Frage hat das Gericht letztlich ebenfalls verneint, da es keine gesetzliche Pflicht gäbe, Motorradschutzkleidung zu tragen. § 21a Abs. 2 StVO normiert lediglich eine Pflicht, einen Schutzhelm zu tragen.

    Ohne dB-Eater on Way…(die klingt ohne, wie die IXIL mit dB-Flöte :icon-mrgreen: )


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