Ich hatte ja vor 2 Wochen ein längeres Telefonat mit der EBE Außenstelle des TÜV Süd… "eine E-geprüfte Anlage braucht keine Eintragung und ein TÜV-Gutachten (Kosten mit Schallpegelmessung 375 €) sei doppelt gemoppelt, da bereits eines aus einem anderen EU-Land vorliegt. Und die Freigabe ist auch in Kopieform ein amtliches Dokument des Ministeriums für Industrie, Energie und Tourismus – kurz Verkehrsministerium – von Spanien (gehört mit zur EU
). Der TÜV benötigt für die Hauptuntersuchung nur die vollständige E-Nr. (die eingestanzte Nr. sei allerdings zu kurz) und die Rennleitung kann evtl. einen Nachweis über die korrekte Verwendung des E-gepr. Auspuffs einfordern (Stichwort: Zuordnung der Anlage zum entsprechenden Motorrad). Und ich nehme die ABE mit (obwohl keine Pflicht), um unnötigen Diskussionen mit überkorrekten Beamten aus dem Weg gehen zu können.
Man kann den Topf sicherlich auch eintragen lassen, aber das hilft nur dabei ruhiger zu schlafen. Man kann natürlich auch noch einen Beiwagen an die MT-09 montieren, in welchem man einen sachkundigen Anwalt mitnehmen könnte 
P.S. Anregung an Dainese & Co., bitte bei künftigen Entwicklungen von Textil- und Lederkombis eine wasserdichte Rückentasche vor dem Rückenprotektor mit Reißverschluss einarbeiten, in der man all die ganzen sch**…önen ABEs verstauen kann. Danke.