Hallo und guten Morgen,
ich hatte in anderer Sache im Inet recherchiert. Der nachfolgend verlinkte Bericht eines "DB-Sünders" hatte ich kurz gelesen, wobei der 2 Beitrag der interessantere.
Es ging hier um vermeintlich "E-gen" Auspuff, nach Jahren wohl erheblich zu laut. Polizei, Abschleppen, mögl. Strafverfahren und Erfahrung bei einer wohl späteren (nachträglichen) problemlosen Eintragung, die im ersten Zug. Späterer Korrektur des Prüfstationsleitern. usw... Lesezeit, 5 min.
Ich hatte es schlussendlich so verstanden - Eine erste Eintragung eines Prüfers wurde vom Vorgesetzten dahin korrigiert, das der Bezug auf das vorliegende EU-Gutachten des Herstellers gestrichen wurde, weil eine DB-Angabe fehlte. Somit der zu laute E-Auspuff genehmigt wurde. Sprich positive Einzelbegutachtung ohne den üblicherweise in den Papieren nun nicht mehr enthaltenen Verweis auf E-Genehmigung
Auch hatte ich hatte bei euch ja mitgelesen. Ich grübelte darüber - kann es sein, das z.Bsp in AT bei Kontrollen weitere/andere nationale Messverfahren (Beleuchtung/Lärm/usw.) zusätzlich zum Tragen kommen - weil ja Ausland und deren Regeln auch gelten. Können wir trotz EU und deutscher Eintragung sicher davon ausgehen, im EU-Ausland dort nicht strafrechtlich in Erscheinung zu treten. Was man ggf. nicht auf dem Schirm hat. Insofern Weiterfahrt untersagt und dortiges Strafverfahren. Die Strafen sind im Ausland ja saftig und können mittlerweile EU-weit vollstreckt werden. Früher war Geldbuße egal, nur keine Punkte.
Anm: Evtl. ist dieses "Hören-Sagen" auch für euch nicht relevant. Echt... Man ist heute ja als Biker gleich welcher Couleur voll der Arsch.