markus237 Boxer_Leichtgewicht
Ich erlaube mir einen kurzen Kommentar.
Es handelt sich um unbestritten um drei bzw vier ggf. ganz verschiedene Motorräder, auch wenn's augenscheinlich das gleiche ist, zumindest von Seiten der Prüfnummern und Zeiten.
...1) ABE gem. StVZO, (Zulassung - nach StVZO, das kann auch ein sog Custom-Bike sein, wo es überhaupt keinen Serienstand gibt)
oder 2) RREG...EWG (Zulassung - nach 1961 EWG)
oder 3) RREG...EG ( (Zulassung - nach 2002 EG)
oder 4) EU...2013... oder (Zulassung - nach 2013 EU )
Es gelten somit verschiedene Zulassungsverfahren. Welches jetzt für das Motorrad mit dem neuen Anbauteil gilt ist u.a. von der Zulassung der Maschine abhängig.
Das Wort "oder" und auch
das Wort "ansonsten" sind somit maßgeblich - letzteres zweifelsfrei mehrdeutig -
"ansonsten" bedeutet... u.a. wenn sonst alles "in Ordnung" vielmehr "alles soweit zulässig ist". Man muss ja einen Prüfungsrahmen für ein Zubehörteil festlegen, was ansonsten nicht möglich wäre. So zumindest die Rechtsprechung. Im Zweifel klären das Gerichte.
"ansonsten" kann auch "dem Anschein nach" bedeuten, d.h. für einen Prüfer ist das Bike dem Anschein nach im Serienzustand, dann darf er... "ansonsten" nicht.
Im Umkehrschluss bedeutet das, wenn Fahrzeuge in zulässigerweise am Straßenverkehr teilnehmen - meist im Serienzustand.
Das Wort "ansonsten" hätte man nicht weglassen können, da es über diesen langen Zeitraum keinen einheitlich geregelten Serienzustand eines über die Jahre gebauten Serienfahrzeuges gab. Bsp. MOPF Fahrzeug von 2020 EG-Zulassung noch aus dem Jahre 200X.
Viele Eintragungen erfolgen daher aus zulässigen Vereinfachungsgründen: Der Prüfer kann, muss aber hier keinen Serienzustand erkennen. Zwingen kann man diesen nicht, Daher immer wieder "Welchen Prüfer hattest du, gib mal einen Tip". Es sind als aaS eben Prüfingenieure die sich in ihrem zulässigen Rahmen frei dafür/dagegen entscheiden können. Und genau so ist es mit Polizisten, hierbei sehen die Folgen nur anders aus. Erachtet der Polizist den Zustand als "Serienmäßig" bzw "Zulässig" mitsamt Folgen dessen.
Ggf. habt ihr beide Recht
Auch das mit den "E-Nummern" stimmt im weitesten Sinne. Aber... durch die "E-Nummer" (E-Prüfung) eines Teils tritt anstelle des Originalteiles ein gleichwertiges Zubehörteil. E-geprüfte Teile sind ja innerhalb der EU frei austauschbar, weswegen diese dann als Seriengleich angesehen werden. Mit der Folge dass das Fahrzeug i.W.s. immer noch Seriengleich/-mäßig ist - nicht nur Seriennah.
Also, schwieriges Thema, überlassen wir dieses Feld den wirklichen Fachleuten.
Tatsächlich entscheiden oft einige Worte oder auch nur Satzzeichen, wie etwas ausgelegt werden muss/sollte. Hat jeder wohl schon einmal in dem einen oder anderen Vertrag mit zu tun gehabt.
Gruss und schönen Tag
P.S. Youtube hilft dir vor Gericht nicht... nur ein guter Rechtsanwalt in Grenzfällen oder bei Streitigkeiten mit der Versicherung. Die dann alles aus dem Hut zaubert, was sie am Zahlen hindern könnte.
Im Übrigen vertrete ich persönlich die Ansicht, das
a) nicht sofort jede Betriebserlaubnis erlischt - durch den Anbau eines Zubehörteiles ob E-genehmigt oder nicht.
b) bei Sicherheitsrelevanten Teilen erlischt diese, lebt jedoch wieder auf mit der ABE.
Im Übrigen müsste insbesondere aufgrund einer polizeilichen Mängelmeldung (Verwaltungsakt), welches ein echtes Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge hatte, tatsächlich jedes Fahrzeug bei der Behörde eine neue Betriebserlaubnis beantragen - also nicht nur Rückbau und fertig. Googelt das oder fragt nach, es ist so.
Hier wird aber wirklich mal auf den Halter Rücksicht genommen und derartiges nicht durchgesetzt.
Ich bin aus dem Thema raus, dieser Text reicht ja wohl auch.