Die dürfen seitlich aber nicht rot sein, nur orange ist zulässig. Wo man die dann hinbaut ist Natürlich auch genau geregelt...
Auszug:
6.12. SEITLICHE, NICHT DREIECKIGE RÜCKSTRAHLER
6.12.1. Anzahl je Seite Einer oder zwei.
6.12.2. Anbau Keine besondere Vorschrift.
6.12.3. Anordnung
6.12.3.1. an der Seite des Fahrzeugs.
6.12.3.2. In der Höhe: mindestens 300 mm und höchstens 900 mm über dem Boden. 6.12.3.3. in Längsrichtung: derart, dass sie unter normalen Umständen nicht durch die Kleidung des Fahrzeugführers oder des Beifahrers verdeckt werden.
6.12.4. Geometrische Sichtbarkeit Horizontalwinkel β = 30 ° nach vorn und nach hinten. Vertikalwinkel α = 15 ° über und unter der Horizontalen. Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe des Rückstrahlers kleiner als 750 mm ist.
6.12.5. Ausrichtung Die Bezugsachse der Rückstrahler muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs verlaufen und nach außen ausgerichtet sein. Die vorderen seitlichen Rückstrahler dürfen mit dem Lenkeinschlag mitschwenken.