Beiträge von Aron52

    habe mal die Plausibilität der ganzen anderen Nummern und Angaben nachgeschaut. Die Genehmigungsnummern und die Prüfstellen ergeben Sinn und machen einen richtigen Eindruck.

    Genau prüfen lassen sich die einzelnen Nummern allerdings wenn dann nur durch eine Anfrage bei den italienischen Zulassungsbehörden...


    Bemerkenswert finde ich allerdings den letzten Absatz unten rechts.

    Das ist eigentlich die offizielle Bestätigung, dass der Auspuff mit der Zeit lauter werden kann und vermutlich auch irgendwann zu laut sein wird. Schade. Vielleicht machen sie es nur zur Sicherheit und er bleibt im Rahmen, aber verlassen kann man sich darauf nicht.


    Die bekannte Dämmwolle wird wahrscheinlich mit der Zeit ausbrennen und man muss dann selbst ein Kit kaufen und den Auspuff wieder leiser 'stopfen'...

    ok, danke fur die Aufklärung. Dann scheint es zu passen. Vielleicht ist N703E eine generelle Bezeichnung? Also fur den Motor allgemein? Ich habe die explizite Angabe zur RN87 und RN95 auf Verkaufsseiten gesehen und nur auf die schnelle gesucht. Habe ich ja auch extra dazu geschrieben...


    Steht da auch 'MT' dabei oder 'Tracer'? Weil aus dem Bild geht das nicht hervor... aber wenn du mit Block den Motorblock deiner MT RN87 meinst, müsst es passen.



    nichts hält ewig ;) aber bei Reflexionsdämpfern gibt es keine Dämmwolle, die ausbrennt. Man kann die verschiedenen Dämpferarten auch kombinieren, dann kann man den Verschleiß minimieren, ohne Klangarten zu verlieren.



    Sorry, aber das ist so nicht richtig.

    -Zubehörspiegel brauchen eine E-Nummer.
    -Zu Auspuffanlagen muss man NICHTS mitführen, wenn der Auspuff für exakt das Motorrad zugelassen und homologiert ist, und eine entsprechend gültige E-Nummer auf dem Auspuff vorhanden und lesbar ist. Die Nummer reicht als "mitgeführter Nachweis"!


    Ausnahmen sind zB mehr oder weniger universale Endschalldämpfer, die auf unterschiedlichen Modellen montiert werden können. Aus der E-Nummer des Auspuffs geht dann vermutlich nicht eindeutig hervor, für welches Modell die Zulassung gilt.
    Aber bei Yamahas verschweißten Original-Abgasanlagen kann man ja bekanntlich nur Komplettanlagen verbauen, die nur an den entsprechenden Modellen verbaut werden können.


    Ich weiß nicht, ob es auch ECE-Genehmigte Fahrwerke gibt, meins hat eine ABE, welche dann logischerweise auch mitführen muss.
    Bremsen: Wenn du Hebel meinst, auch diese haben eine ABE und keine ECE-Genehmigung. Bei Bremsen an sich kenne ich mich nicht aus.

    Lass es mich erklären...:


    Das KBA als nationale Behörde kann ECE-Genehmigungen ausstellen, wenn ein Hersteller den Antrag auf Genehmigung in Deutschland stellt. Anhand der Zahl nach dem 'E' der E-Nummer kann man das Land der Genehmigung herausfinden. Die nationale Behörde des Landes, in dem der Antrag gestellt wird, prüft 'im Namen der EU' und vergibt eine E-Nummer, welche EU-weit gilt.


    Eine KBA-Nummer ist die Nummer der Allgemeinen Betriebserlaubnis, ausgestellt vom KBA und gültig in Deutschland.


    Somit ist meine Aussage schon richtig, keine Ahnung wo du bei mir gelesen hast, dass KBA stelle keine ECE-Genehmigungen aus?

    naja, einerseits gebe ich dir recht.

    Aber es gibt Wege, das zu unterbinden. Als Beispiel: bei Euro 5+ muss zumindest schonmal das Emmissionsverhalten des Kats überwacht werden. Wenn dann zB noch die richtigen Arten und Konstruktionsweisen von Schalldämpfern verbaut werden müssen (bzw. die anderen entspr. verboten werden), kann das schon alles eingedämmt werden.
    Stichworte sind Absorptions- und Reflexionsdämpfer. Es ist schon möglich, einen Auspuff zu konstruieren, der immer gleich laut bleibt. Aber solange es keine Gesetze dazu gibt, werden sich die Firmen das Geld sparen, klar...

    hallo, ich überlege mir demnächst eine mt09 rn87 oder rn95 zu kaufen. Bzgl Auspuff.. naja, der Spark sieht am besten aus. Aber soll ja auch legal sein.

    Daher habe ich - auch auf den Hinweis mit dem Datum hin - mal nachgeforscht. Wobei das Datum von 2023 schon Sinn machen kann, gerade wenn sowohl 'Euro 5' und 'Euro 5+' im gleichen Zertifikat sind, was durchaus sein kann. Zudem wurden die Motorräder ja bereits ab 2024 verkauft, ein Zertifikat aus dem Vorjahr ist schon durchaus normal. @bloodyb

    ABER: die Motorkennungen rechts sind folgende:
    N701E - MT-09 (2013–2020)

    N718E - Tracer 900 (2021–2023)
    N722E - Tracer 9 (2024–2025)

    Die RN87 hat den Code N703E.

    Angaben ohne Gewähr, aber das habe ich jetzt auf die Schnelle herausgefunden. Da ist zwar ein Euro 5+ Modell dabei, aber nicht die MT.
    Vielleicht gilt es trotzdem, aber sicher sein kann man sich nicht.

    Also da bleiben leider noch Zweifel an der wirklichen Echtheit und Korrektheit des Dokuments. Wäre ja nicht das erste Mal, dass bei sowas gemogelt wird. Sollte es in einer Kontrolle zum kleinsten Verdacht kommen, darf die Polizei das Motorrad erstmal sicherstellen bis zur Kontrolle durch einen Gutachter. Das Risiko will ich eigentlich nicht eingehen...




    Und um nochmal klarzustellen: ABE und ECE-Genehmigung sind zwei verschiedene Dinge. Und es gilt: entweder hat ein Teil eine ABE oder ECE Genehmigung.

    ABE = nationales Dokument des Kraftfahrt-Bundesamts, gilt nur in DE und muss mitgeführt werden
    --> KBA-Nummer auf Bauteil und in ABE

    ECE = Europäisches Dokument, gilt entsprechend EU-weit.
    --> E-Nummer auf Bauteil und in Genehmigung

    Ein Auspuff, der nach Euro-Norm homologiert ist, braucht eine ECE Genehmigung.
    Ein Hebel hat in der Regel eine ABE, gilt nur in DE bzw in Verbindung mit deutschem Kennzeichen.



    Einen Nachweis der Genehmigung muss man nur bei einer ABE-Genehmigung mitführen. Da hatte ich bei einer Polizeikontrolle bereits Diskussion, weil der Polizist einen Nachweis zu meinem Auspuff wollte. Am Ende war es dann doch kein Problem, "weil wir vorhin schon jemanden mit exakt demselben Auspuff hatten und wir daher wissen, dass es passt" ... ja ne is klar, da wollte jemand einfach nur keinen Fehler zugeben.
    Bei Blinkern und Spiegeln mit E-Nummer wollten sie komischerweise nichts haben... bei Teilen mit ABE haben sie nur kontrolliert, ob die KBA Nummer vorhanden ist.... war eine komische Kontrolle, vermutlich keine spezielle Kontrolleinheit.


    Und da bei mir keinerlei Manipulation am Auspuff gemacht wurde, gab es auch keinen Verdacht, also mussten Sie mich fahren lassen. Alles andere wäre rechtswidrig gewesen.

    Hätte man allerdings auch nur die kleinste Spur von Manipulation gesehen (dazu zählt schon das Entfernen eines DB-Killer Schweißpunkts oder Spuren einer Zange am DB-Killer), wäre das ein begründeter Verdacht auf Manipulation --> Stilllegung gerechtfertigt.

    Daher sollte man denke ich - wenn man sich Kopfschmerzen ersparen will - etwas 100 % legales kaufen und es auch legal lassen. Und nicht in irgendwelchen Grauzonen fahren. Wo das hinführt sehen wir doch: Streckensperrungen und Hass auf die Motorradfahrer allgemein.

    Wenn schon bei einem 100 % legalen Motorrad durch die Polizei so versucht wird, irgendeinen Grund für eine Stilllegung zu finden, werden sie bei Fahrzeugen in Grauzonen immer einen Verdacht begründen können.



    Zurück zum Spark Auspuff: Die ECE Genehmigung macht keinen 100% sicheren Eindruck. Schade. Vielleicht hilft eine Anfrage bei Spark? Aber auch wenn meine Vermutung richtig ist, werden sie vermutlich nicht zugeben "ja stimmt, ist nicht wirklich legal"...
    Jedenfalls kann man sich dadurch in meinen Augen nicht 100% darauf verlassen, dass die Anlage auf der RN87 oder RN95 wirklich legal ist.

    Dazu kommt, dass bei einer Kontrolle allein der Fahrer (bzw. teilw. der Halter) für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich ist. Will sagen: Bei einer Kontrolle ist es egal, was in der ECE drin steht. Spark als Einzelperson Verklagen wird nichts bringen, die Hersteller werden sich herausreden können, was eigentlich wirklich schade und lächerlich ist. Aber so ist es eben.
    Und bei Verdacht der Polizei (zu laut, Manipulation, nicht Zugelassen, Genehmigung evtl. nicht wasserdicht, ...) darf sie das Motorrad stilllegen, bis das Gegenteil bewiesen ist.


    Zwar kann die Polizei glaube ich nicht auf die ECE Genehmigungen vor Ort zugreifen, aber wenn die ECE Genehmigung nicht 100% wasserdicht ist, wird das einen Grund haben... und somit vermutlich irgendwann dazu führen, dass die Polizei einen begründeten Verdacht findet.
    Und wenn sich die Polizisten gut auskennen, werden sie den Braten erst recht riechen...

    Andererseits könnte es sein, dass die angegebenen Motorcodes doch passen, in der Tracer ist ja eigentlich kein anderer Motor verbaut als in der MT. Die Baujahre sind jedenfalls alle abgedeckt... einfach ziemlich schwammig, vor allem warum Motoren von vor 2020 aufgelistet sind... vielleicht ein Schreibfehler? Man kann es nciht wissen... aber immerhin ist der Auspuff nicht offensichtlich illegal, wenn man das als Vorteil sehen will. Es ist vermutlich die einzige Lösung, wenn man einen subjektiv gut aussehenden (und subjektiv besser klingenden) Auspuff will, der auch legal ist. Oder zumindest halbwegs... Vielleicht bewegt sich ja bei SC Project noch was.


    Da freue ich mich, dass die Auspuffanlagen in Zukunft einfach schon manipulationssicher konstruiert werden müssen, sprich ein DB-Killer wird überflüssig oder so verbaut, dass ein Entfernen zum Zerstören des Auspuffs führt. Endlich eine richtige Entscheidung, habe mich schon immer gefragt warum die Hersteller nicht einfach ohne DB-Killer die Lautstärkegrenzen einhalten. Es liegt halt an den - sorry - Vollidioten die es immer lauter wollen.