Krasse Sache. Aber ich glaube 300 auf der Autobahn mit der MT möchte ich nicht fahren, dürfte sehr instabil sein. Aber die Beschleunigung muss ja übel sein.
Beiträge von MTCruiser
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Ich kann mal ein interessantes Gegenbeispiel bringen. Ich habe mal vor ein paar Jahren bei Ebay auf ein Fahrzeug geboten. Das wollte ich dann aber doch nicht haben, da ich ein besseres Angebot gefunden hatte. Ich habe 1,5 Tage vor Auktionsende mein Gebot zurückgezogen. Nun Stand der Preis des Fahrzeugs auf einmal nur noch bei nen paar €. Nach der Auktion wollte der Verkäufer mich auf Schadenersatz verklagen.
Ich dachte erst, was n das für n Typ, ist doch nicht mein Problem, wenn er kein Mindestpreis eingibt etc bla bla. Hab dann mit meinem Anwalt gesprochen und er meinte, dass er tatsächlich ein Schadenersatz geltend machen könne. Ich sah das natürlich völlig anders, aber gut so war es eben. Geld hat er trotzdem nie bekommen, da er so viele Formfehler gemacht hat und auch ein paar Angaben, die man vor Gericht gegen ihn hätte verwenden können. Am Ende hätte er wahrscheinlich mehr Ärger bekommen, durch seine unüberlegte Verkaufsaktion.
Aber ich wollte das nur mal als Gegenbeispiel bringen. So viel zur Frage von Recht und Moral.
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Tja man kann noch so viele Für- und Gegenbeispiele bringen, die Sache an sich bleibt kompliziert und sehr polarisierend.
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Na dann herzlichen Glückwunsch. Daher hast du also dein Wissen.
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Ja Sabine besser hätte ich es auch nicht zusammenfassen können.
Das ist glaube ich die Materie für Jurastudenten im 6 Semester und höher. -
Also ich finde Trixi sollte hier auch mal zu Wort kommen. Sabine hat doch auch sonst immer nen guten Rat.
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Na unsere Kaste ist ja echt gut dabei. Haben anscheinend doch kein so schlechten Griff gemacht mit unseren Lieblingen.
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Also Leude nun zofft euch nicht! Eine Sache will ich jedoch noch anmerken.
@the.hai
beim dem Zitat [...nach § 10 Abs. 1 der Ebay AGB...] wäre ich etwas vorsichtig! Ich möchte nicht ins Detail gehen, aber entscheidend ist im Zweifel was der Gesetzgeber vorgibt und nicht Ebay. AGB's können unter Umständen inhaltlich falsch oder nicht juristisch nicht eindeutig sein. Und das ist hier auch der Fall! Das ist ja auch der Grund, warum es hier so viele Unstimmigkeiten gibt. Denn man darf nicht vergessen, welchen Sinn macht den die Abbruchsoption, die Ebay ja sogar selbst anbietet, wenn trotzdem ein (ich nenne ihn mal schwebend wirksamer) Kaufvertrag zustande kommt.
Daran sieht man diese Unklarheit der AGB schon. Ich habe auch schon Stress bei Ebay gehabt, kann also aus Erfahrung sprechen. Bisher habe ich immer "gewonnen". Aber die Anmerkung mit moralisch im Recht und juristisch im Recht kann ich auch unterschreichen. Man neigt selbst oft dazu zwar moralische Urteile zu fällen, die juristisch aber ganz anders sind.
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@the.hai
Ein bisschen kann ich deine Argumente ja nachvollziehen, ist aber eben generell schwierig zu beurteilen und von Fall zu Fall unterschiedlich. Wenn ein Händler z.B. so etwas systematisch macht um Kunden zu locken oder so, bin ich voll bei dir. Da es sich dann um arglistiges ausnutzen dieser Möglichkeit handelt. Aber wenn jemand das ein mal macht, sagen wir aus wichtigem Grund, wie es juristisch so schön heißt, dann finde ich das unverhältnismäßig. Leider kennen wir von diesem speziellen Fall nicht die Details.
Und ja, Endress hat recht, es gibt auch viele Urteile, wo Artikel so billig weggingen, dass man der Auffassung war, es sei ein unverhältnismäßig geringer Preis erziehlt worden und der Kaufvertrag für nichtig erklärt wurde. Das sind aber auch immer nur Einzelfallentscheidungen. Streng genommen ist ja bei diesen Fällen schon ein Kaufvertrag entstanden.
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@the.hai
Es ist kein Schaden entstanden, der Bieter hat allenfalls ein Schnäppchen verpasst. Das ist genauso, als würde ich im Laden ein billigen Artikel nicht bekommen, weil vor mir jemand diesen für mehr Geld gekauft hat und ich hinterher die Differenz beim Verkäufer einklage. An diesem Beispiel sieht man ja wie absurd das eigentlich ist.