Eure Meinung würd ich gern wissen....
-
-
-
#32 Zitat von RenéAuch wenn ich die Sache von dem Händler sche.... finde, in dem Angebot sehe ich nichts von Neufahrzeug. Steht klar geschrieben " aus 2014"
Er verschweigt zwar auf den ersten Blick, dass es eine TZ ist, dies wird in einem Gespräch sicher angesprochen.
Abschnitt Technische Daten... Kategorie... Naked Bike, Neufahrzeug.
Bei meiner ersten Anfrage wurde die TZ verschwiegen, erst bei einer zweiten Anfrage über div. Details kam das ins Gespräch.
Auch ein Bike aus 2014 kann neu sein... wenn keine Zulassung drauf ist. Das ist hier aber nicht der Fall und wird im Inserat samt den Folgen daraus verschwiegen.
-
-
-
#34 Zitat von SRPyroAbschnitt Technische Daten... Kategorie... Naked Bike, Neufahrzeug.
Bei meiner ersten Anfrage wurde die TZ verschwiegen, erst bei einer zweiten Anfrage über div. Details kam das ins Gespräch.
Auch ein Bike aus 2014 kann neu sein... wenn keine Zulassung drauf ist. Das ist hier aber nicht der Fall und wird im Inserat samt den Folgen daraus verschwiegen.
Und wenn du die Anzeige genau gelesen hättest, wäre dir aufgefallen, daß es sich um ein Euro 3 Fahrzeug handelt.
Es kann sich also nicht mehr um ein Neufahrzeug handeln, da Euro 3 Fahrzeuge 2017 nicht mehr neu zugelassen werden können.
Siehe auch hier:
http://www.motor-talk.de/news/…etzt-kaufen-t5863839.html -
-
#35 Zitat von chavalUnd wenn du die Anzeige genau gelesen hättest, wäre dir aufgefallen, daß es sich um ein Euro 3 Fahrzeug handelt.
Es kann sich also nicht mehr um ein Neufahrzeug handeln, da Euro 3 Fahrzeuge 2017 nicht mehr neu zugelassen werden können.
Siehe auch hier:
http://www.motor-talk.de/news/…etzt-kaufen-t5863839.htmlDas stimmt ja nun nicht so ganz. Ob es sich um ein Neufahrzeug, oder aber um ein im rechtlichen Sinne gebrauchtes handelt, darüber entscheidet allein, ob das Fahrzeug bereits einmal zugelassen war. Kein Eintrag = Neufahrzeug. Egal wie alt.
Und auch Euro 3 Fahrzeuge können in 2017, und sogar 2018, noch (erst-)zugelassen werden. Dafür muss der Hersteller allerdings eine Ausnahmegenehmigung beantragt haben (Stichwort "auslaufende Serie"). Ich glaube allerdings kaum, das Yamaha das für dieses Modell gemacht hat. Kann man aber scheinbar nirgendwo nachlesen.
-
-
-
#37 Zitat von MånegarmStimmt das denn, dass die SR-Verschalungsteile nicht mehr erhältlich sind? Wäre ein riesiges Armutszeugnis um nicht zu sagen ein Skandal. Mein Vertrauen in Yamaha ist erschüttert.
Das wäre jetzt mal ne gute Anwendung für 3D-Druck. Bedarfsgerecht herstellen, statt ungewisse Mengen einlagern. -
#38 Zitat von chavalUnd wenn du die Anzeige genau gelesen hättest, wäre dir aufgefallen, daß es sich um ein Euro 3 Fahrzeug handelt.
Es kann sich also nicht mehr um ein Neufahrzeug handeln, da Euro 3 Fahrzeuge 2017 nicht mehr neu zugelassen werden können.
Siehe auch hier:
http://www.motor-talk.de/news/…etzt-kaufen-t5863839.htmlEs kann nicht Aufgabe des Kunden sein, alles zu wissen (zumal es Ausnahmen gibt, siehe Beitrag von katzenauge) und auf vom Händler verschwiegene Fakten sowie Falschaussagen und deren negative Auswirkungen zu kommen.
Zitat von MånegarmStimmt das denn, dass die SR-Verschalungsteile nicht mehr erhältlich sind? Wäre ein riesiges Armutszeugnis um nicht zu sagen ein Skandal. Mein Vertrauen in Yamaha ist erschüttert.
Diese Frage global gesehen kann man wohl nicht beantworten. Vielleicht gibt es irgendwo in einem japanischen Hinterhof noch eine Garage voller Teile...
Als Tatsache kann ich folgendes schildern:- Meine MT09 SR habe ich im Sept 14 gekauft und zugelassen.
- Bei einer Inspektion im März 16 hat mein Yamaha-Händler an einem SR-Verkleidungsteil (Kühlerplastik re/li mit Dekoraufkleber) einen Mangel festgestellt. Da ich in der Garantiezeit lag hat mein Händler das auf Garantie reklamiert.
- Wir haben nun Mai 2017. Von einer Antwort auf die Garantiereklamation oder gar von einem Ersatz des reklamierten Teils weis ich bis heute nichts. Ich habe bereits mehrmals bei meinem Händler nachgefragt ob denn was gekommen ist... nein.Aufgrund dieser Erfahrung kann die Frage zumindest für Deutschland und für das von mir besagtes Teil wohl folgend beantworten können:
Nein, es gibt nichts. Yamaha kann selbst gesetzlich verpflichtende Garantiereklamationen NICHT mehr liefern !!!
-
-
#39 Zitat von katzenaugeDas stimmt ja nun nicht so ganz. Ob es sich um ein Neufahrzeug, oder aber um ein im rechtlichen Sinne gebrauchtes handelt, darüber entscheidet allein, ob das Fahrzeug bereits einmal zugelassen war. Kein Eintrag = Neufahrzeug. Egal wie alt.
Und auch Euro 3 Fahrzeuge können in 2017, und sogar 2018, noch (erst-)zugelassen werden. Dafür muss der Hersteller allerdings eine Ausnahmegenehmigung beantragt haben (Stichwort "auslaufende Serie"). Ich glaube allerdings kaum, das Yamaha das für dieses Modell gemacht hat. Kann man aber scheinbar nirgendwo nachlesen.
Kann man nachlesen, Seite 2 unter wenige Ausnahmen, auslaufende Serien:
-
-
-
Hey,
dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.
Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.
Jetzt anmelden!